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Zinsgetreide: das alte Getreidegeschoß und der alte Dezem (in der Neuzeit auf die Hufe: 1 Scheffel Korn an den Pfarrer zu Altendresden, 1 Scheffel Hafer an das Marstallamt – ferner je 2 Metzen Korn und Hafer an die Militärmagazine, je ¼ Scheffel Korn und Hafer an den Pfarrer zu Kaditz, je 1 Mandel Korn und Hafergarben an den Diakonus, sowie mit Ausnahme der zwei Hufen auf dem Poppitz die Hufe 1/6 Scheffel Korn an den Lehrer). Bedeutend waren aber die Geldzinsen, und dies waren Leistungen, die aus den Erträgnissen des Getreidebaues in der Hauptsache mit bestritten werden mußten. Die Geldgefälle nahmen im Laufe der Zeit ganz bedeutend zu: in der ältesten Zeit bestanden sie in der Hauptsache aus den Erbzinsen, die ihrerseits wieder zum Teil ursprünglich Naturalleistungen (Hühner[1], Käse, Eier) waren, aus einem kleinen Geldgeschoß und anderen Nebengefällen, dem Schreibegeld[2] und dem Hutegeld[3]. Später kam als wesentliche Erhöhung die Türken- oder Landsteuer[4] hinzu, und im 17. Jahrhundert gesellten sich ganz beträchtliche Leistungen in den Hufengeldern[5] und andern Abgaben zu den alten. Die Hufengelder sollten zwar nur eine Ablösung gewisser Fronden darstellen[6], für Kaditz waren sie aber in der Hauptsache nur eine neue Belastung.

Auf die Hufe in Dorfgütern kamen Ausgang des 18. Jahrhunderts: 8 Thlr. 29 gr. 8 ₰ Hufengeld, 19 gr. 3 ₰ Erbgeschoß und Schreibegeld, 6 gr. Scheitfuhrengeld[7], 24 gr. Erbzins, 2 gr. 4 ₰ und 1 gr. Hühnergeld, 2 gr. 1 ₰ Dienstgeld, 1 gr. 8 ₰ Eiergeld, 5 ₰ Käsegeld, zusammen 11 Thlr. 14 gr. 5 ₰. Dieser Betrag wurde von den Land-, Pfennig- und Quatembersteuern[8] bald um das


  1. 1623 heißt es, daß die Hufen des Dorfes jährlich 3 Hühner aufzubringen hätten (Coll.S.P.A.VI,26). Daneben war Donati auf die Hufe ein Huhn fällig.
  2. Das Schreibegeld ist seit dem 14. Jahrhundert fest mit dem Geschoß vereinigt.
  3. Das Hutegeld wurde zu Jakobi mit 2 Schock gr. für das Huten in der Heide entrichtet. Es wird bei Kaditz „erblich" genannt (Intr. 1697, Bl. 64 u. a. O.).
  4. Richter V., S. 270.
  5. HStA. Origin. Urk. 12830b. – MD. 16. Heft, S. 44.
  6. So wird das Hufengeld als Ablösung für die Frone, Getreide an die Schiffe zu rücken, erwähnt.
  7. Intr. 1602/3, Bl 372: Einnahmegeld, so nachbeschriebene Dorfschaften zu 1000 Schragen Holzes, so sie jährlich für die kurfürstliche Hofstadt von der Elben in den Holzhof zu führen schuldig, durch eine Anlage nach Anzahl der Hufen eingeleget .... 6 fl. 4 gr. 8 ₰ Katitz.
  8. Richter V. I, S. 270. 271.