Seite:Heft21VereinGeschichteDresden1909.djvu/52

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

aus Gewerbe und Handwerk zusprach, erbitterter durchzusetzen versucht als in der Frage der Brauberechtigung[1]. Ließ man das uralte Recht der Schankstätte zu Serkowitz selbst bestehen, so wollte man doch die Bauern zwingen, ausschließlich und das ganze Jahr über Dresdner Bier einzulegen. Mehr als einmal griffen die Bischöfe selbst ein, um die Rechte ihrer Stiftsuntertanen zu schützen. Es gelang den Bürgern, die mit Gewalt und „Mutwillen“, wie Bischof Dietrich (1464–1476) schreibt, ihre Ansprüche durchzusetzen versuchten, im 15. Jahrhundert nicht, ihr Ziel zu erreichen[2].

Im 16. Jahrhundert führten die immerwährenden Feindseligkeiten zu einer Art Abschluß im Jahre 1530[3]. Es wurde festgesetzt, daß von Martini bis zu Pfingsten kein andres Bier als Dresdnisches verzapft werden sollte, die übrige Zeit solle es dem Kretscham freistehen, Bier in andern Städten, auch zu Freiberg, zu holen[4]. 1579 erwarb der Dresdner Rat selbst den Kretscham, um ihn, allerdings nur bis zum Ende des Jahrhunderts, zu bewirtschaften[5].

Es bedarf der Hervorhebung, daß der Kretscham zu Serkowitz in der geschichtlichen Zeit außer Zusammenhang mit dem Vorwerk zu Serkowitz stand. Das Vorwerk wird 1329 vom Nonnenkloster zu Seußlitz dem Rat zu Dresden übergeben[6], das Dorf mit Wiesen, Weiden und Gehölzen, mit dem Fischfang, Vach genannt, den Äckern, das Rodeland genannt, der Mühle und der Taberne wird 1337 der Domkirche zu Meißen geeignet[7].


  1. Richter V., S. 267. 268.
  2. DA.M, A, No. 1a, [Liber Theodorici Episcopi] Bl. 220 b. Es handelt sich um die Kretschams zu Serkowitz, Kosseborode, Breßnitz und Kolsselstorf (Kesselsdorf).
  3. HStA. loc.8987. Bischof Johann sucht 1522 beim Herzog um Ansetzung eines Tags zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem Rat zu Dresden und den Kretschmarn zu Briesnitz und Serkowitz nach.
  4. 11. Handelsb. P.A., Bl. 498. Erbkauf um die Schenke zu Serkowitz 1598. Darin ist von einem 1530 aufgerichteten Fürstl. Vertrag usw. die Rede.
  5. Coll. S., P.A., Serkowitz: Der Prokuraturverwalter bescheinigt, daß der Rat die Schenke Anno 1579 mit 4 Wiesen uffm werther gekauft (vgl. 7. Handelsb. P.A, Bl. 26).
  6. Cod. II, 5, S. 33 (vgl. hierzu Richter, Gesch. der Stadt Dresden 1, S. 38).
  7. Cod II, 1, S. 344. 1341 werden die Zinsen des Dorfs zu wohltätigen Zwecken bestimmt (II, 1, 354).