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wesentlichen Inhalt das Verfügungsrecht über die Ausstattung der Pfarrei. Dieses Verfügungsrecht bildete einen wirtschaftlichen Vorteil des Patronatsherrn, sein Inhaber konnte die Pfarrstelle unbesetzt lassen oder sie nur einem dürftig besoldeten Vikar übergeben und den Hauptteil der Einkünfte für sich verwenden. Adligen Geschlechtern bot es die Mittel, Töchter auszustatten oder Söhne zu erziehen; der Widerstand, welchen die Reformation, die jede Pfarrstiftung ausschliesslich geistlichen Zwecken bestimmte, in den Kreisen des Adels fand, ist aus diesen Verhältnissen zu erklären[1].

Das Pfarrlehen zu Kaditz scheint im Mittelalter eine reine Pfründe des Domkapitels zu Meißen gewesen zu sein. In der Matrikel des Bistums Meißen[2] wird die Kirche von Kaditz bei der Aufzählung der Pfarreien überhaupt nicht genannt, Kaditz scheint damals wie später nur Filial von Kötzschenbroda gewesen zu sein. Kötzschenbroda war bis zum Ende des 15. Jahrhunderts der Hauptkirchort für die ganze Pflege von Dresden bis Brockwitz[3], sogar seine Pfarrei aber wurde vorübergehend als Stiftspfründe behandelt, 1354 wurde das Pfarrlehen zu Kötzschenbroda eingezogen und mit dem Archidiakonat vereinigt. Zu Kötzschenbroda verblieb nur ein Vikar, der des kärglichen Lohnes satt, bald darauf sein Amt freiwillig niederlegte und von dem Stift, damit er nicht zur Schande des Kapitels betteln gehe, eine Unterstützung von 8 Schock Groschen zugesichert erhielt[4]. Noch 1539, nachdem die Pfarrei zu Kötzschenbroda längst wiederhergestellt worden war, werden 26 Scheffel 2 Maß Korn und 16 Scheffel 2 Maß Hafer für den Archidiakon von Nisan, den Lehnsherrn der Pfarrei, herausgehalten. „Das nimmt der Lehenherr pro pensione,“ steht dabei und weiterhin: „zu gedenken, daß der Lehenherr, Herr Nickel von Karlowitz, zween Weinberge gebraucht, deren einer aufm Pfarrgut und der andre in der Höhe gelegen.“

Die Einkünfte des Pfarrlehns zu Kaditz, der Ertrag des Pfarrhofs, der Hufen und des Zehnten, flossen vermutlich sämtlich dem


  1. Burkhardt, Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen 1879 S. 21. 121.
  2. Cod. I, 1, S. 197.
  3. Die Kirche zu Coswig, eine Stiftung des Nickel von Karras, wurde 1489 gegründet.
  4. Cod. II, 2, S.4. Die Urkunde über die Vereinigung der Pfarrei Kötzschenbroda mit dem Archidiakonat findet sich II, 1, S. 414.