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Die Obödienzen wurden bereits in der Mitte des 16. Jahrhunderts in ziemlich willkürlicher Weise von den sächsischen Fürsten vergeben. Das Domkapitel bestand äußerlich in der alten Weise bis zum Jahre 1581 fort, innerlich aber war es bereits vorher durchaus abhängig geworden. Mit dem Besitz des Kapitels wurde alsbald noch freier verfahren. Als aber im 17. Jahrhundert das Dorf Altenfranken im erblichen Kauf veräußert worden war, beschwerten sich die Inhaber der Obödienzen, daß erstens die Obödienzgelder ins Stocken gekommen seien und daß zweitens mit dem Kaufgeld des Dorfs Altenfranken gegen des Kapitels Willen verfahren worden sei. 1656 wurde verfügt, daß die von der Reformation ab genossenen 8 Obödienzen fernerhin in bar mit je 60 Gulden jährlich zu zahlen seien[1].

Die alten Verhältnisse waren damit völlig beseitigt, von der Obödienz Altenfranken ist fortan nicht mehr die Rede.

5. Gleina und das Rodeland.

Im Jahre 1623 werden bei Kaditz drei „Wüsten“ genannt. „Hierüber“, heißt es, „sind noch 3 Wüsten als eine auf der Gleina genannt nach 7 Hufen, die andere im Vorwerk nach 3½ Hufen und die dritte auf Poppitz nach 2 Hufen hart an ihrer Flur gelegen“. Unter Wüstung ist hier, wie sich aus der Entwicklung des Vorwerks ergibt, nicht ein unbebautes Gelände, sondern eine Siedlung zu verstehen, deren Flur von anderen Orten aus bewirtschaftet wird. Die ursprüngliche Siedlung ist aufgegeben worden, das Land aber ist in Benutzung und die Geschlossenheit der alten Gemarkung ist erhalten geblieben[2].

Eine örtliche Überlieferung versetzt die Siedlung Gleina dorthin, wo am östlichen Ausgang der Seewiesen ein Weg über die letzten


  1. DA. M. C. 1112 die Obedientien betr.
  2. Über Wüstungen vgl. Beschorner in den deutschen Geschichtsblättern VI. Band, 1. Heft. Vgl. auch Dresdner Anzeiger, Beilage v. 16. Juni 1902, u. Dresdn. Anz. v. 19. Dez. 1906, S. 7. Zur Wüstung Gleina vgl. Edlich, Gleina eine Wüstung, in Über Berg und Thal 1890.