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welche sich südlich entlang der Elbe dehnte, unterworfen und in Briesnitz ein fester Sitz, sowie die älteste Kirche der Landschaft Nisan unmittelbar gegenüber der Flur Kaditz gegründet.

Eine tiefeinschneidende Veränderung ging in den gesamten Verhältnissen der Landschaft vor sich. Die sorbische Dorfgenossenschaft unterstand plötzlich dem obersten Gericht des deutschen Königs. In der geschichtlichen Zeit wurde der Blutbann zu Kaditz durch den markgräflichen Vogt geübt, der an des Markgrafen, wie dieser an des Königs Stelle richtete. Dem Vogt stand noch im 14. Jahrhundert das Recht der Herberge in Kaditz zu[1]. Die ganze Landschaft, beide Ufer der Elbe mit Dörfern und Weilern, Ackern und Auen wurden deutsches Königsgut. Kaditz selbst scheint früh der Kirche geschenkt oder von dieser erworben worden zu sein; soweit wir die Geschichte des Orts zurückverfolgen können, hat Kaditz Zinsen und Dienste der Meißner Kirche geleistet.

Und zwar finden wir Kaditz in einer Flurteilung wieder, die schwerlich in sehr früher Zeit bestanden hat: die Flur ist in eine Herren- und in eine Bauernflur geteilt. Die Scheidung beginnt am Dorfe selbst; hinter der Kirche weg läuft der alte Markweg, der seit uralter Zeit die Herrenflur, „das Vorwerk“, von den Dorfgütern scheidet. Er hat in der Kaditzer Flur seinesgleichen in dem „Bischofsweg“, der auf der östlichen Seite der Bauernflur nach der Elbfurt zwischen Kaditz und Briesnitz hinabführt. Diese beiden Markwege sind die Merkmale der ältesten Verfassung des Dorfs, von der wir Überlieferung besitzen[2].

Das Land war erobert, fremden Besitzern gehörte das Herrengut; dieses Gut aber stand, wie in der älteren Zeit alle Herrengüter, zu dem sorbischen Ort, aus dessen Flur es herausgeschnitten war, in einem im ganzen ziemlich losen Verhältnis. Poppewitz, Poppitz oder Puppitz wurde der Name des Herrengutes zu Kaditz: das Forbergk poppewitz – gepfart kegin Kottzschebrode vnd Katitz – heißt es in einem Verzeichnis der Einkünfte des Stifts Meißen von 1529[3]. Poppitz ist vom slawischen pop, Priester, abzuleiten und bedeutet: die Priesterleute[4]. Die Flur des Vorwerks Poppewitz


  1. H St A. loc. 4333: Verzeichnis der Eink. 1378, Bl. 130: Kaytitz hospitium una nocte.
  2. Rügen K. (siehe Anhang) Pkt. 5, 6 u. 7.
  3. Vicarien 8987, Bl. 143.
  4. Richter, Geschichte der Stadt Dresden, I, S. 15.

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