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Anhang.




I. Die Kaditzer Rügen.

Literatur über Dorfrügen gibt Schulze S. 158 an, Rügen von Dresdner Ratsdörfern teilt Richter V. II, S. 15, 16 mit. Siehe auch MV. 1. Band 4, 15; 11; 14 usw. – Die Rügen von Mickten und Kleinmickten sind gedruckt bei Böhme S. 7ff. – Die ältesten kurzen Niederschriften von Rügen der Kaditzer Gegend finden sich zu Anfang des 16. Jahrhunderts, 1522 zu Stetzsch (Gerichtsbuch von Stetzsch: Erstlich die Kür), 1529 zu Niederwartha usw., die jüngsten zu Übigau (RA. D.) und Kötzschenbroda (gedruckt bei Schubert, S. 82). Die Rügen von Tolkewitz sind im Gerichtsbuch des Religionsamts von 1531 erhalten (Amtsgericht Dresden). Sie zeigen, wie die Rügen in der Entwicklung begriffen sind. Das Alter der Kaditzer Rügen ergibt sich aus besondren Umständen. Lorenz Beune, durch dessen Gut der (Punkt 3 erwähnte) Wasserlauf ging, übergab das Gut 1589 und starb 1595, seit dieser Zeit war kein Lorenz Beune auf dem Gut. Siehe auch Punkt 17 der Rügen.

Rügen der Gemeinde zu Kaditz v. J. 1657.

1. Rügen sie dem Churfürstlich Sächsischen Procuratur-Amte Meißen Erbgerichte, Lehn und was darzu gehörig.

2. Rügen sie einen freyen Dorffrieden um das Dorff.

3. Einen freyen Wasserlauff durch Lorenz Beunens Hoff-Röthe, und wenn er denselben nicht feget, so mag ihn ein Nachbar fegen, welcher will.

4. Rügen sie einen freyen Weg an Urban Adams Wiese an einem Rand herunter an die Holzbinde und nachmals am andern Rande wiederum hinauf.

5. Rügen sie einen freyen Fahrweg von Serkowitzer Wege zwischen den Forwerge und Kaditzer Güthern bis in die Elbe.

6. Rügen einen freyen Weg, den Bischoffs Weg genannt, bis in die Elbe.