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schuf den Ortsteil entlang der Leipzig-Dresdner Straße[1], an den sich in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in Kaditzer Flur der Ortsteil „Neukaditz“ anschloß, während zwischen diesem und dem alten Dorf der heutige Simsonplatz mit dem Schulneubau und einigen Gebäuden entstand. Würde Kaditz sich selbst überlassen geblieben sein, so hätte es vermutlich eine Entwicklung ähnlich derjenigen von Pieschen durchlaufen, es würde allmählich die Merkmale des Dorfs abgestreift und doch nur schwer den rechten Ausgangspunkt für eine neue städtische Entwicklung gefunden haben.

Das Herausdrängen der Stadt überhob die Gemeinde der Frage, wie sie den immer umfänglicher sich gestaltenden Aufgaben, welche die Neuzeit und die Nähe der Stadt stellte, gerecht werden sollte. Nach Verhandlungen, welche am 10. April 1901 mit dem Antrage des Rats, die Einverleibung der Gemeinde Kaditz betreffend, begannen, stimmte der Gemeinderat der Vereinigung zu, und bereits am 31. Dezember 1902 wurde das Dorf ebenso wie die Gemeinden Mickten, Übigau und Trachau mit Dresden vereinigt.

Die Gründe, welche Dresden bewogen, die Einverleibungsgrenze so weit hinauszurücken, die Elbe abwärts bis an den westlichen Rain des alten Bischofsgartens mit den Häusern von Serkowitz, waren Pläne weitsichtiger Art. Diese Pläne fanden den Anfang ihrer Verwirklichung bereits unmittelbar nach der Einverleibung, als der Rat von sämtlichen Kaditzer Dorfgütern die „Großstücke“, jene breiten Flurstreifen, welche sich von den Grohbergen bis zum Bischofsweg ziehen, erkaufte. Ein geschlossener Feldschlag von über 57 Hektar ging damit in den Besitz der Stadt über.

Gleichzeitig wurde ein Bebauungsplan für die einverleibten Fluren von Mickten, Übigau und Kaditz in Angriff genommen. Die Regelung der Flutverhältnisse setzte hier schwierige Aufgaben, denen die Gemeinden zum Teil schon selbst näher getreten waren und deren Kostspieligkeit der Hauptgrund für den Gemeinderat, Kaditz einverleiben zu lassen, gewesen war. Ein Bauplan war nicht möglich gewesen, ehe die Beschleusungsfrage geregelt war, die geforderte Herstellung einer Flutrinne von der Burg bis zum alten Dorf aber hatte die Gemeinde aus eignen Mitteln nicht durchzuführen vermocht.


  1. Böhme, S. 22.