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durchgeführt. Ihr war dabei der Umstand zu statten gekommen, daß infolge der Dammbauten bei Serkowitz der Schiffmüller zu Kötzschenbroda die ihm nötige Strömung verloren hatte und auf das jenseitige Ufer übergesiedelt war. Hier war der Betrieb fast zum Erliegen gekommen, da die Mühle für das rechte Ufer gebaut war und jenseits mit dem Wallschiff im seichten Uferwasser liegen musste, auch die Überfahrt der Mahlgäste sich nur unter Schwierigkeiten vollzog. 1835 und 1839 schloß sich Kaditz mit sämtlichen Gemeinden des Amts Dresden zur sogenannten „Hufenstreitsache“ zusammen. Man hoffte das Hufengeld als hinfällig erweisen zu können, gelangte damit aber nur zu den unglückseligsten Reibungen zwischen den einzelnen Ortsvorständen. Ein Erfolg war der Vereinigung nicht beschieden.

In der Verwaltung des Dorfs bestand das alte Richteramt bis zum Jahre 1839. Durch die Landgemeindeordnung von 1838 wurden die Befugnisse und Pflichten des Richters geteilt, ein Teil, und zwar der wesentlichere, ging auf den Gemeindevorstand über, der an die Spitze eines Gemeinderats von Gemeindeältesten und Ausschußpersonen (für Kaditz 4 Begüterte, 1 Häusler und 1 Unangesessener) trat, ein Teil verblieb dem sogenannten Lokalrichter, der die Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit des Dorfes in Kauf-, Vormundschafts-, Nachlaßsachen und dergleichen zu erledigen hatte. Der letzte Richter des Dorfs, Johann Gottfried Schumann, wurde der erste Gemeindevorstand. Auf ihn folgten 1845 Johann Gottlob Mildner, 1857 Johann Gottfried Findeisen, 1864 Johann Gottlob Mildner, 1865 Gottlob Leberecht Findeisen, 1871 Johann Christian Findeisen, 1875 Heinrich Traugott Günther, 1881 Karl Gottlieb Schöne und 1887 Friedrich Findeisen.

Das Dorf erhielt sich trotz der Nähe der Stadt und der Lößnitz in der stärksten Geschlossenheit. Längst saßen in allen umliegenden