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(des Erbgeschosses, Schreibegelds, Hafengelds, Scheitfuhren- und Hofedienstsurrogatgelds, sowie des neuen Metzgeldäquivalents)[1] und 1854 die Ablösung des Mostdeputats des Pfarr- und Diakonatlehns[2] zustande gekommen. Die Schocksteuer verwandelte sich 1843 in die Grundsteuer, die Quatember- und Pfennigsteuer wichen der neuen Gewerbe- und Personalsteuer[3], nur die Erbzinsen, die der freien Ablösung[4] überlassen worden waren, verblieben vielfach als einziger Rest der alten Verhältnisse auf den einzelnen Wirtschaften.

Es trat bei diesen Ablösungen mehrfach zutage, auf welchem unsicheren Grund Obrigkeit und Gemeinde miteinander verhandelten. Über die Herkunft der Ostrasicheltage z. B., die aus einer freiwilligen Geldabgabe 1569 zur Frone geworden waren, bestand die größte Meinungsverschiedenheit, nur der Wunsch der Regierung, die alten Verhältnisse zu beseitigen, half zum Ziele. Um dem Dorfe die durch Wegfall der Waldstreu nötig gewordene „Änderung der Wirtschaftseinrichtungen“ zu erleichtern, bewilligte die Regierung 1843 1000 Thaler, wovon 300 Thaler durch Wegfall der Mostfuhre zurückgerechnet wurden. Auch die Naturalleistungen an Pfarrer und Lehrer wurden in Geldbezüge umgewandelt[5].

Diese Änderungen vollzogen sich allerdings nicht ohne Schwierigkeiten. Mit der Forderung der baren Ablösung scheiterte die neue Zeit an den meisten Köpfen. Hatte schon die Ablösung des alten Mahlzwangs an verschiedenen Stellen[6] Widerstand gefunden, so stieß die Ablösung der Naturalleistungen auf eine weitverbreitete Abneigung. „Der größte Teil der Kommun“, so schreibt der erste Gemeindevorstand von Kaditz, Schumann, in seinen Erinnerungen, „wollte von Gesetzesbefolgung nichts wissen, sondern tobte und lärmte fast täglich in den Ortsreihe-Schänken herum.“

Die Gemeinde hatte im 19. Jahrhundert bereits außer einem Streit um die alte Hutung[7] einen großen Prozeß über den Mahlzwang[8]


  1. F.A., K, no. 8808.
  2. F.A., K no. 7891.
  3. Vgl. hierzu v. Nostitz: Grundzüge der Staatssteuern im Königreich Sachsen.
  4. Gesetz v. 6. Nov. 1843.
  5. Akten der Ablösungskommission v. 13. Nov. 1857 (Kaditz).
  6. Als der Fiskus 1828 die Schiffmühle zu Kötzschenbroda, unter Wegfall des Mahlzwangs verkaufte, beharrten vier Naundorfer Bauern dabei, unter dem Mahlzwang zu bleiben, und mußten darunter gelassen werden.
  7. F.A., K, no. 2219; Rep.XXXIII, Kaditz, die Plätze hinter Trachau u.a.O.
  8. Alte Appellationsgerichtsakten, Rep. C.J., Vol. 1, No. 509. Die Aufhebung des Mahlzwangs hatte zur Folge, daß die Kaditzer sich in die Lochmühle bei Seifersdorf wandten. Die Fahrt dahin dauerte einen halben Tag, man übernachtete auf Pritschen und fuhr denselben Weg (bei den Schlammpfützen vorüber, Hammerweg, Trachau) zurück. Dies Verhältnis bestand lange. Mehrere Male im Jahr kam der Lochmüller nach Trachau, Kaditz usw., um seine Kunden zu besuchen.