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Schule zu Kaditz von Bedeutung auch für die ältere Entwicklung des Dorfes gewesen.

1598 heißt es in der Visitation: „Kustos Andreas Grießbach von Hayn, ein leinweber und glaser, seines Alters 32, ist am Schuldienst gewesen 13 Jahr.“ Grießbach erregte 1602 den Zorn von Forstleuten, da er vom Kurfürsten Rodeland zu Weinbergen in der Lößnitz erbeten hatte. Vermutlich hat er als Gerichtsschreiber dies ganz oder teilweise im Auftrage von Bauern getan. Sein Nachfolger Paul Schulze, der 1617 genannt wird, pflanzte zwischen Schule und Kirche eine Linde. Er trug dies selbst auf den Deckel des Kirchenbuchs, dessen Führung dem Lehrer damals anvertraut war, ein; die Linde ist noch jetzt an der Kirchhofsmauer erhalten[1]. Als Schulze, der Haus und Hof zu Altendresden besaß[2], „verlebet und unvermögend“ geworden, wurde ihm 1649 ein Substitut bestellt. Zur Zeit Schulzes erhielt die Kirche, die bis dahin nur eine Sonnenuhr gehabt hatte, ein Uhrwerk[3]. Das Stellen der Uhr übertrug man dem Lehrer[4]. Er empfing dafür längere Zeit eine regelmäßige Vergütung, 1½ Gulden auf das Quartal.

Schulzes Substitut, Elias Bormann, war nur kurze Zeit in Kaditz, unter ihm wurde indessen eine für die Stellung des Lehrers günstige Neuerung getroffen. Eine der wesentlichsten Einrichtungen des lutherischen Gottesdienstes, der Gemeindegesang, entbehrte noch lange zu Kaditz der Orgelbegleitung. Der Kustos mußte den Gesang anheben und ihn mit Hilfe der Jugend durchführen. Erst 1651 wurde ein Orgelwerklein in die Kirche geschafft und damit einem empfindlichen Mangel abgeholfen. „Von dato an“, so heißt es, ist der Schulmeister auch „bedacht gewesen, Musicam vocalem einzuführen und Leute, so hierzu Beliebung trugen, hierinnen zu unterweisen.“

Bormanns Nachfolger, Andreas Großer, wurde 1652 im Lesen und Singen geprüft, unter ihm wurden 1660 die Leges der Adjuvanten des Kirchspiels zu Kaditz, d. h. die Satzungen des Kirchenchors


  1. Wenigstens nimmt dies die Überlieferung (s. Kirchengalerie) an.
  2. 23. Handelsb. P.A., Bl. 450.
  3. Kirchrechnung 1626. „vor eine feder so zum Seyger kommen“.
  4. Ebendort. Noch 1722 wird der Witwe des Schulmeisters Pinkert ½ Vierteljahr Einnahme „von dem Seigerstellen“ zugesichert (Weise, S. 41). Vgl. Richter V. III, S. 287.