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Der erste Diakonus, Johann Friedrich Winzler (1719–1760), war nicht weniger wie 41 Jahre und unter 5 Pfarrern im Amt, er selbst hatte 1750–1760 vier Substituten hintereinander[1]. Winzler war, ehe er nach Kaditz kam, Feldprediger; zu Kaditz scheint er sich in rüstigen Jahren auch dem Weinbau gewidmet zu haben: 14 Groschen 4 Pfennige Zins ins Amt vom Weinberge der Gehlhorn genannt Herr Magister Winzler Diacon zu Kaditz und Konsorten, heißt es 1750 in den Intraden des Amts Dresden. Auf Winzler folgten 1760–1776 Escher, der vorher Substitut des Diakonus gewesen war und 1776 Pfarrer wurde, 1776–1785 Karl Gabriel Zandt, ein Sohn des Kaditzer Pfarrers gleichen Namens, 1785–1792 Johann Gottlieb Lehm und 1792–1819 Karl Ephraim Raschig, ein Sohn des Hofpredigers Raschig in Dresden. Karl Ephraim Raschig wurde 1819 Pfarrer in Reichenberg über der Lößnitz und starb 1837.


4. Die Schule.

Eine Küsterwohnung (custodia) wird zuerst 1555 zu Kaditz erwähnt. Sie wird zu dieser Zeit neu gebaut[2]. Wahrscheinlich reicht die Errichtung einer Küsterei und damit einer Schule nicht weit über dieses Jahr zurück. Küster und Lehrer waren im 16. Jahrhundert eins, das Lehramt wuchs aus den kirchlichen Pflichten heraus. Äußerlich fand diese Zusammengehörigkeit ihren Ausdruck darin, daß die Schule an der Kirche stand. Sie ist schon 1607 dort nachweisbar[3] und wird von Anfang an diesen Platz innegehabt haben.

Bescheiden genug waren die Anfänge. Neben der Stellung des Pfarrers verschwand das Amt des Lehrers und seine Ausstattung. Zu der Behausung gehörte „ein klein Gärtlein“, zum Einkommen zählten 14 Scheffel Korn, 4 Ostereier auf die Hufe und 1 Pfennig auf das Haus Michaelis sowie Weihnachten (von dem letzteren gehörte die Hälfte dem Pfarrer).


  1. Kreyßig, Album der evang.-luth. Geistlichen Sachsens.
  2. Visitationen 1555/6 (loc. 1987), Bl. 314: Custodia. Bauen sie izo neu. Kurz vor 1555 fand ein umfangreicher Brand zu Kaditz statt (Gerichtsb. K.). Die Angabe der Neuen Sächs. Kirchengalerie, daß es zu Kaditz nach den Visitationsakten schon 1539 einen Kirchschullehrer gegeben habe, beruht auf Irrtum.
  3. 14. Handelsb. P.A., Bl. 78.