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und im ganzen ebenso wie sein Nachfolger 31 Jahre lang als Geistlicher zu Kaditz im Amte. Von Escher, der 1791 zu Dresden starb, hat sich noch das Bild in der Kirche erhalten, ein ausdrucksvolles Gesicht von weißem Kopfhaar umrahmt ohne die früher unerläßliche Perrücke[1]. Die Amtierung seines Nachfolgers Ernst Gotthold Tittel (1792–1823) bildet in mehrfacher Hinsicht den Übergang zur neueren Zeit. Tittel verpachtete den Pfarrbesitz und wandte, nachdem er selbst früher als Kantor tätig gewesen war, sein Augenmerk auch der Schule zu. Er erlebte es, daß die Stellung der Schule zur Gemeinde sich völlig änderte.

b) Das Diakonat.

Als 1575 der Pfarrer Gerstecker so alt war, daß er „die sieben Dörfer nicht mehr versorgen“ konnte, wurde bei der Visitation erwogen, ob ihm ein Diakonus beigegeben werden sollte, es wurde aber befunden, daß ein Diakonus neben dem Pfarrherrn nicht erhalten werden könnte. Die Einkünfte des Pfarrers waren gleichwohl bereits im 16. Jahrhundert nicht unansehnlich, sie steigerten sich mit der Entwicklung der Kirchfahrt und in der neueren Zeit nahm der Pfarrherr zu Kaditz wirtschaftlich eine vielbeneidete Stellung in der Dresdner Pflege ein.

Es tat dieser Stellung wenig Abbruch, als endlich 1719 ein Diakonat zu Kaditz errichtet wurde. Die Ausstattung des Diakonats war eine bescheidene. Das Anwesen, welches für den Diakonus geschaffen wurde, ging wenig über das eines Häuslers hinaus; außer dem Wohnhaus erhielt das feldlose Diakonat nur eine Scheune zur Aufbewahrung und zum Ausdrusch des Dezems. Den „Körnerzehnt" behielt der Pfarrer, der unbequeme Garbenzehnt ward dem Diakonat überwiesen[2]. Da das Dorf nur wenig Hafer für den eigenen Bedarf baute, wurden für die vorgeschriebenen Hafergarben meist Gerstengarben gegeben. Von den „Dezemdreschern“, wie die dabei beschäftigten Tagelöhner genannt wurden, wurde das Getreide im Diakonat selbst ausgedroschen, den Absatz mußte der Diakonus wie die Bauern auf dem Markt zu Dresden oder anderwärts suchen.


  1. Bau- und Kunstdenkmäler XXVI, S. 85.
  2. Pfarr. A. K., A, no. 3 (Amtsverhältnisse zwischen den hiesigen Geistlichen), und E, no. 2 (1777: Einkünfte des Diakonus); vgl. auch Kirchengalerie.