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In der Kirche selbst strebten die größeren Weinbergsbesitzer, verglaste Betstübchen und Kirchenstühle zu besitzen[1], Anlagen, welche das Innere nicht wenig beengten. 1750 bis 1756 unter den Pfarrern Karl Christoph Zandt (1741–1752) und Gottfried Samuel Vogel (1753–1757) ward eine Erneuerung des Innern durchgeführt, bei welcher auch die Decke wagrecht abgeschlossen wurde. Zandt, der aus dem Badischen stammte, kam 1741 als Pfarrer von Nossen nach Kaditz, er erhielt von seiner Frau, einer geborenen Holland, das große Weinbergsgut des Hellers mit zugehörigen Feldern zum Besitz[2]. Der Heller ging bald danach in die Hände einer Frau von Ponickau über, Zandt aber ward (1754) Superintendent in Oschatz[3] . Sein Nachfolger Vogel, der 1753 von Gietz bei Delitzsch nach Kaditz kam, starb bereits 1757.

Pfarrer Leberecht Gottlieb Germann (1757–1776), der Nachfolger Vogels, beklagte sich 1765 beim Amte, daß er unter den Mühlenzwang nach Kötzschenbroda gezogen werde. Die ältesten Leute in der Gemeinde wüßten es nicht anders, als daß seit Menschengedenken die Pfarre zu Kaditz niemals ein Kerbholz für die Mühlen gehabt habe, vielmehr die Pfarrer ihr Getreide immer, wo sie wollten, hätten mahlen lassen können. Es entspann sich hieraus ein Streit, in welchem geltend gemacht wurde: die Geistlichen wären von Schock- und Quatembersteuer verschont, der Tranksteuer-Impost würde ihnen vergütet, am allerwenigsten dürften sie dem Mühlenzwang entgehen. Überdies besitze der Pfarrer ein Bauerngut zu Radebeul, worauf 14 Scheffel als Kerbholz hafteten, es wäre zu befürchten, daß diese auch mit frei gemacht werden sollten. Mit der Bannfreiheit des Kaditzer Pfarrgutes in Mühlensachen hatte es aber für diesmal einstweilen sein Bewenden[4].

Unter Germanns Nachfolger, Johann Friedrich Escher (1776 bis 1791), ward 1789, wie schon wiederholt geschehen, die Kirche beraubt[5]. Escher war, ehe er Pfarrer wurde, 16 Jahre lang Diakonus


  1. Auch das Übigauer Schloß und das Gut zum Wilden Mann hatten Stühle zu Kaditz.
  2. Intr. 1743/4, Bl. 22b. Handelsb. A.D. 1748, Bl. 212.
  3. Vgl. über ihn Dietmanns „Priesterschaft in d. Churfürstent. Sachsen“, 1, S. 82.
  4. Coll. S. Kaditz.
  5. Kirchrechnung 1626: 2 fl. einem Glaser von 3 neuen stück fenster in der Kirchen, so der Dieb zerbrochen, auch der Wind zerrissen hat.