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zu besiegeln und auszustellen und alles dasjenige zu thun und zu verrichten, zu versprechen und zu versichern, was Wir selbst in eigener Person hätten verhandeln, beschließen und allenthalben verrichten sollen und mögen. Und da sie, Unsere Gevollmächtigte, eines mehreren Gewalts, als hier nicht exprimirt ist, bedürftig wären, der soll ihnen hiermit liberrime und so gut gegeben sein, als wäre alles hiermit exprimiret. Und versprechen Wir hiermit bei Unserer Königl. und Kurfürstl. Ehre und wahren Worten, daß wir alles, was Unsere Gevollmächtigten samt oder sonders thun, handeln, beschließen und verrichten werden, vor genehm, ohne einige Ausnahme, achten und halten, auch sobald, als man sich darüber vergleichen wird, solchen Traktat und Friedensinstrument mit Unserer Hand und Siegel in solenner Form ratifiziren wollen, Alles treulich, ohne Gefährde. Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtige Vollmacht eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königl. Insiegel bedrucken lassen. So geschehen und gegeben im Kantonnirungs-Quartier zu Nowogrodeck den 16. August 1706.

Augustus Rex.
A. Gf. Pflug.     

Die Echtheit des Protokolles über die Sitzung der Geheimen Räte vom 2. September 1706, welche nach Ausstellung der Vollmacht an die Kommissarien geschlossen wurde, kann nicht angezweifelt werden. Es klärt aber vieles auf, was bisher den Darstellern dieser Episode noch dunkel erscheinen mußte. Es ist hier der unumstößliche Beweis geliefert, daß Pfingsten die Geheimen Räte absichtlich getäuscht hat, indem er vorgab, vom König keine schriftlichen Instruktionen zu besitzen, während er doch solche besaß. Zur Charakteristik Pfingstens ist dies von Wichtigkeit, und die Annahme, daß er den Brief vom 17. August gefälscht und die Instruktionen des Königs nach Willkür umgeändert hat, gewinnt an Wahrscheinlichkeit. Unser Vertrauen in die Wahrheitsliebe und Ehrenhaftigkeit Pfingstens ist aber dadurch wesentlich erschüttert, so daß wir geneigt sind, auch das für erwiesen zu betrachten, was ihm sonst noch zur Last gelegt wird und bisher nicht erwiesen werden konnte. Wir erfahren aber auch durch das Protokoll, daß Imhoff nicht direkt vom Könige zum Kommissar bestimmt, sondern von den Geheimen Räten – vielleicht auf den von Pfingsten mitgeteilten Wunsch