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bemühen sie sich im Jahr 1657[1] von neuem, durch Änderung dieses Artikels eine Einschränkung der ihnen immer nachteiliger werdenden starken Zufuhr fremden Leders, sowie ein Verbot zu erreichen, daß fremdes Leder, welches auf den Jahrmärkten nicht abgesetzt wurde, in Häusern „durch eine ordentliche Niederlage vollendt verkaufft“ werde. Doch setzten auch diesmal bei den Verhandlungen, die auf kurfürstlichen Befehl der Rat mit Schustern, Fleischern, Weißgerbern und Korduanmachern vornahm, diese die Beibehaltung des alten Wortlautes durch.

Bei der Absonderung der Loh- und Weißgerber von den Schustern haben sich auch Loh- und Weißgerber selbst getrennt. Denn einmal wird den Dresdner Weißgerbern die erste Ordnung am 21. Januar 1551 vom Rat[2] und nachträglich wahrscheinlich ebenfalls von Kurfürst Moritz bestätigt[3]. Außerdem gilt das vorhandene erste Handwerksbuch der Lohgerber[4] diesen allein. Weitere Konfirmationen erhielten die Weißgerber Dresdens am 29. September 1582[5] vom Rat, am 15. Mai 1585[6] von Kurfürst August, am 8. Oktober 1587 von Christian I. (wörtlich gleich der von 1585)[7], am 28. Oktober 1614 von Johann Georg I.[8], 2. März 1676 von Johann Georg II.[9] (wörtlich gleich der von 1614) und 24. Mai 1693 von Johann Georg IV.[10] Neben diesen Dresdner Artikeln gab es noch Landordnungen, die in wörtlicher Übereinstimmung am 22. Juni 1627 von Johann Georg I.[11] und am 15. Juni 1661 von Johann Georg II.[12], und wenig verändert am 3. August 1693 von Johann Georg IV.[13] konfirmiert worden sind.


  1. RA Gerber 10.
  2. a. J Bl. 58–62. Nach dem Ratsprotokoll (RA A. XXIV. 62w. Bl. 30) wurde indes die Ordnung schon am 5. Januar, an demselben Tage, an dem die Lohgerber ihre Ordnung erhielten, dem Handwerk übergeben.
  3. In dem Konzept zu der kurf. Konf. der Lohgerber-Ordnung von 1551 ist auf dem Rand Weißgerber hinzugefügt.
  4. RA Weißgerberlade.
  5. RA Originalurkunde. 277c, a. J. Bl. 334–344.
  6. RA Originalurkunde. 279a.
  7. RA Originalurkunde. 279b, HStA Conf. CLXIII. 1586–1591. Bl. 187 flg.
  8. RA Originalurkunde. 307a, HStA Conf. CLXXV. Bl. 55-67.
  9. RA Originalurkunde. 338a, HStA Conf. CCVIII. 1676 flg. Bl. 1-22.
  10. HStA Conf. CCXIII. 1693 flg. Bl. 4 flg. und JIII. Bl. 235–240.
  11. HStA Conf. CXCVII. 1661–1663. Bl. 140–159.
  12. Ebenda und JII. Bl. 17–23.
  13. JIV. Bl. 318–329 u. HStA Conf. CCXIII. 1693 flg. Bl. 26 flg.