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als anderwärts, und so ihren Widerstand zu brechen[1]. Doch mögen sich die Fleischer nicht sogleich beruhigt haben, da die Ordnung nach einer Bemerkung auf dem Titelblatt der einen Abschrift erst am 1. April 1540 vom Rat dem Handwerke überantwortet worden ist[2]. Wenn 1624[3] in einer Zusammenstellung sämtlicher Fleischerordnungen eine Ratskonfirmation vom 1. April 1540 genannt ist, so beruht das sicher auf einer falschen Auffassung dieser Bemerkung, da eine solche weder in dem Aktenstück[4], in welchem alle alten Ordnungen eingeheftet sind, noch anderweit gefunden wurde. Die Ratskonfirmation von 1536 wird unter der Bezeichnung „1536 R“, die herzogliche „1536 H“ citiert werden. „Wegen Unordnung, Mißbrauch, Gezänk und Widerwille“ im Handwerk übergaben die Fleischer selbst kurz darauf dem Rat etwas veränderte Artikel. Doch erreichten sie, wie es scheint, wenig; denn die am 15. Dezember 1542[5] und nochmals am 2. Juli 1544[6] vom Rat konfirmierte Ordnung weicht von 1536 H nur wenig ab. Darum verweigerten die Fleischer auch jetzt wieder die Annahme, als ihnen der Rat die neuen Artikel am 6. September 1544[7] durch die Schatzherren in den Fleischbänken zustellen ließ, weil sie nicht nach ihrem Willen gestellt sei. Trotzdem auf dem Titelblatt der Ordnung von 1544 bemerkt ist: „diese Ordnung haben itzo die Fleischer und ist den 18. Martii 70, da sie die newen Artickel oder Newe taffel nicht annehmen wollen, gegen diesem collationiert worden“, so ist doch nach Vereinigung von Neu- und Altdresden wegen eingerissener Unordnung, Mißbrauch und Gezänk, nachdem das Handwerk selbst von neuem etliche Artikel übergeben, die alte Ordnung allerdings mit geringfügigen Anderungen am 15. November 1553 nochmals vom Rat konfirmiert worden[8]. 1557 giebt das Handwerk


  1. In dem genannten Aktenstück ist eine Leipz. Ordnung (Bl. 17–22) vor jenen beiden eingeheftet. Sie trägt selbst kein Datum. Von anderer Hand ist aber nachträglich der 25. März 1536 darunter geschrieben worden.
  2. Ebenda Bl. 49.
  3. RA C. XXXVI. 6. Bl. 3b.
  4. RA C. XXXVI. 35m.
  5. RA C. XXXVI. 35m. Bl. 67–81: Original. Von anderer Hand ist auf dem Titelblatt bemerkt worden: „Ist aus den andern allen zusammengetragen vnd dyser gestalt gefast.“
  6. Ebenda Bl. 95–109. Bl. 49 steht auf dem schon erwähnten Titelblatt der herzogl. Ordnung von 1536 weiter: Das alles ist geändert und ein neuer Auszug oder richtige Ordnung gestellt anno 1544. 1542 und 1544 sind aber vollständig gleich.
  7. RA Ratsprotokoll 1544.
  8. HStA Conf. 1553 flg. CLIX. Bl. 403 flg.