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Für das Handwerk der Schuhmacher bezeichnet die Erwähnung im Jahr 1407 die früheste Spur ihrer Innung. Die älteste gefundene Ordnung ist zwischen 1413 und 1424 in das 1404 begonnene Dresdner Stadtbuch eingetragen worden[1]. Sie braucht indes durchaus nicht zu der Zeit aufgestellt worden zu sein, zu der sie hier eingeschrieben wurde; sie kann wesentlich älter sein, wird aber unter dem Jahr 1420 citiert. Eine förmliche Konfirmation fehlt; sie erhielt dieselbe indirekt durch Eintragung in das Stadtbuch von seiten des Rates. Wenn Hasche angiebt, daß auch die Schuhmacherinnung 1401 von Markgraf Wilhelm I. bestätigt worden sei, so hat seine Behauptung durch Auffindung dieser alten Ordnung, die nach dem Gesagten sehr wohl aus dem Jahr 1401 stammen kann, sehr an Wahrscheinlichkeit gewonnen. Nur müßte allerdings auffallen, daß die markgräfliche Konfirmation, wenn sie auch nur in einem ähnlichen Satze gelegen hätte, wie bei der Tuchmacherordnung von 1370, im Stadtbuch weggelassen worden wäre. Wollte man aber annehmen, diese Ordnung sei ca. 1420 neu aufgestellt worden, so möchte man in Hinblick auf die außerordentliche Dürftigkeit derselben allerdings verwundert fragen, was denn eigentlich die erste Ordnung enthalten haben soll, wenn diese Ordnung schon die zweite gewesen ist.

In Altdresden wollen 1473[2] die „Vyrmeister vnd das gancze Hantwergk“ der Schuster einen Meister wegen seines Weibes nicht aufnehmen: das setzt auch für diesen Teil Dresdens schon einen


  1. Abgedruckt in den Dresdner Geschichtsblättern, herausgegeben von dem Verein für Geschichte Dresdens. 1893. Nr. 2.
  2. HStA Loc. 8585. Stadtb. von Alten-Dresden 1412–1512. Bl. 46b.