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Hauptgrund dieses Stillstandes in der Vermehrung der Zünfte wohl darin gefunden werden, daß mit wenig Ausnahmen alle bis jetzt zu größerer Entwickelung gekommenen Handwerke Zunftrecht erlangt hatten. Handwerke, die nun noch zur Bildung einer Innung schritten, haben sich entweder überhaupt erst gebildet, oder es reichte wenigstens noch für lange Zeit eine so geringe Meisterzahl zur Befriedigung des Bedarfes aus, daß nicht zur Bildung einer selbständigen Zunft geschritten werden konnte. Zugleich liegt darin die Erklärung, warum unter den Zünften, die nun noch hinzu kommen, so viel Landinnungen sind.

Im 17. Jahrhundert bildeten im ganzen 14 Handwerke[1] neue Zunftverbände, von denen fünf von vornherein das ganze Land umfaßten, während eine nachträglich noch in einer Landinnung aufging, mit Ausnahme der Kramerzunft wie die letzten des vorhergehenden Jahrhunderts eben nur kleine Handwerke. Und zwar entstanden bis 1618 fünf, während des dreißigjährigen Krieges drei (davon nur eine städtische), in dem 6. Jahrzehnt zwei, im 7. Jahrzehnt drei und die letzte bis Ausgang des 17. Jahrhunderts 1689.


a) Innungen, die im 15. Jahrhundert bestanden.
(Tuchmacher, Schuhmacher, Schneider, Schmiede, Kürschner, Bäcker, Müller, Fleischer, Büttner, [Steinmetzen], Leinweber.)

Die älteste Dresdner Innung ist offenbar die der Tuchmacher. Außer der genannten Erwähnung im Jahre 1407 bezeugen ihr Bestehen in dem 14. Jahrhunderte noch drei Eintragungen in den alten Stadtbüchern[2]. 1435 erscheinen die „Hantwergkmeister“ (Vorsteher) der „wulleweber“ vor dem Rat und bekennen, daß sie (das kann nur die Gesamtheit der Meister, also die Innung sein) jemandem „ire gerechtigkeit“, die sie an der „winkilmole“ gehabt, verkauft haben. 1439 und 1446 verpflichtet sich das Handwerk der „Tuchmecher“ und dessen „virmeister“, an jedem Karfreitag und Ostern zehn Lampen „mit Öl und Gelichte zu bestellen“. Die Bestimmung von 1295[3] dagegen, daß die Gewandschneider, denen


  1. Die Nagelschmiede sind dabei nicht gezählt.
  2. HStA Loc. 8586. 1404–1437. Bl. 47b und Loc. 8579. 1437–1453. Bl. 10b.
  3. Cod. II, 5. S. 8 und Hasche, Urk. Nr. 27.