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Die Städte, welche zur Innung gehörten, werden in der Ordnung nicht genannt. Die erste Bitte um Konfirmation vom Jahre 1618[1] ist zunächst von einem Dresdner, dann von je zwei Meistern aus Torgau, Leipzig und Naumburg und je einem aus Freiberg, Großenhain und Delitzsch unterschrieben[2]. Die Seite 114 erwähnte Citation vom 7. September 1630 zu einer Zusammenkunft aller Siebmacher in Dresden läßt der Rat an 16 Städte ergehen: Leipzig, Wittenberg, Dresden, Freiberg, Zwickau[3], Torgau, Naumburg, Delitzsch, Grimma, Pegau, Zeitz, Leisnig[4], Döbeln, Nebra a. d. Unstrut, Augustusburg, Olbrichshain (?). Langensalza, Tennstedt, Cölleda, Sangerhausen sind nachträglich wieder weggestrichen worden. Es sollen damals ungefähr 25 Siebmacher im Lande gewesen sein. Zur Bezahlung der Kosten, die bei der Konfirmation der Innung aufgelaufen waren, werden die Meister der genannten Städte mit Ausnahme von Zeitz und Freiberg herangezogen, wo inzwischen vielleicht die Meister ihr Handwerk aufgegeben hatten oder gestorben waren[5]. Aus der Ordnung ergiebt sich, daß die Meister des kurmeißnischen, Leipziger und erzgebirgischen Kreises an Torgau gebunden waren und hier alle vorkommenden Handwerksangelegenheiten verrichten, vor allem auch ihr Meisterrecht erwerben mußten[6].

Während zwei Dresdner Kammacher noch 1654 erklärt hatten, sie seien mit den Leipzigern in einer Innung vereinigt[7], so wurde doch schon 1655 eine Ordnung nur für die wahrscheinlich unterdes an Zahl gewachsenen Dresdner Kammacher konfirmiert. Die Bestimmung indes (§ 7), wer in umliegenden Orten, wo noch kein „bezunfter“ Meister[8] ist, sich niederlassen will, muß in Dresden sein Meisterrecht erwerben, seine Jungen aufdingen und loszählen, zwingt solche Meister, sich Dresden anzuschließen. War hierdurch zunächst nur der Anschluß einzelner Landmeister bedingt, so lag darin doch der Anlaß dazu, daß sich die Dresdner Lade zu einer Kreislade entwickelte. Bald darauf forderten die Leipziger Kammacher von den Dresdnern Anerkennung ihrer Lade als Hauptlade, vielleicht weil


  1. Siehe S. 113 und 114.
  2. RA C. XXIV. 94.
  3. Bei dem Namen dieser Stadt fehlt der Vermerk, daß sie empfangen worden sei.
  4. Hier war sicher nur ein Meister.
  5. RA C. XXIV. 94.
  6. Nur das Meisterjahr (siehe später) durfte an einem andern Orte verbracht werden.
  7. RA C. XXIV. 22b Die zwei Meister sind Michael und Christoph Hutmann.
  8. Ein solcher gehörte dann eben wohl schon der Dresdner Lade an.