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diese Bestimmung sowohl auf den „geschworenen“ Ältesten, der aus den Meistern der Kreisstadt selbst, wie auf den wohl nicht vereideten Mit- oder Nebenältesten (1625: Beisitzer) bezogen ist, der aus den ihr „zugethanen“ Städten gewählt wurde, gilt sie 1625 dem Wortlaut nach nur für den Beisitzer.

In der Verwaltung der inneren Handwerksangelegenheiten waren sonst die Laden selbständig: von jeder wurden Quartalversammlungen gehalten, Lehrjungen aufgedingt und losgezählt, Meisterrecht erteilt, von jeder Handwerksgebühren erhoben und Geldstrafen auferlegt.

Wie bereits Seite 104 gesagt, ist der Plan der Leipziger, Dresdner und Zwickauer Korduanmacher (1629), eine Landinnung ins Leben zu rufen, gescheitert. Aus den dabei gepflogenen Verhandlungen ergiebt sich indes, daß im Lande damals jedenfalls nur drei Laden, in Leipzig, Dresden und Zwickau, bestanden haben, und daß es in andern Städten wohl nur vereinzelte, in vielen überhaupt noch gar keine Korduanmacher gab. Leipzig und Dresden hatten sicher bereits eigene Artikel[1]. Die 1629 verabredeten Landartikel lassen jeder Lade volle Gleichberechtigung; neue sollen nicht errichtet werden: wer sich in einer andern Stadt, außer diesen dreien, niederlassen will, hat in der „nächstgelegenen der drei verordneten Kreisstädte“ Meisterrecht zu erwerben. Gemeinsame Sachen sollten zu Leipzig „im Ostermarkt“ „vertragen“ werden, wenn aus jeder Kreisstadt ein oder zwei Meister anwesend seien.

Wie viel Städte 1629 bei der Aufrichtung der Baderinnung sich anschlossen, wird in der Ordnung von 1629 nicht angegeben; aber 18 in Dresden anwesende Meister aus 16 Städten[2] hatten dem Neudresdner Bader Hörnlein am 4. Februar 1628 Vollmacht zur Erwirkung der ersten Konfirmation erteilt. Diese erste Ordnung


  1. Dresden: 1626, siehe S. 103; in RA Korduanm. 4b sind Artikel des Handwerks der Leipziger Korduanmacher, allerdings ohne Konfirmation und Datum, eingeheftet, die offenbar zur Prüfung der 1629 entworfenen Artikel dem Dresdner Rat vorgelegt worden waren.
  2. RA Bader 44a. Bl. 5. Zwei Meister aus Freiberg, zwei aus Großenhain, einer aus Meißen, einer aus Altdresden, einer aus Tharandt, einer aus Öderan, einer aus Hainichen, einer aus Dohna, einer aus Wilsdruff, einer aus Neustadt, einer aus Schandau, einer aus Reinsberg (!), einer aus Brand, einer aus Gottleuba, einer aus Bischofswerda, einer aus Stolpen; außerdem also noch der Neudresdner.