Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/228

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Weißenfels, Lützen, Pegau, Borna, Sangerhausen, Eisleben, Quedlinburg, Dommitzsch, Schildau, Pretzsch, Kemberg, Schmiedeberg (unterhalb Torgaus), Zörbig, Bitterfeld, Delitzsch, seit 1661 noch Lausigk; zu Zwickau: Schneeberg, Auerbach, Ölsnitz (fehlt 1693), Grünhain, Elterlein, Schwarzenberg, Wildenfels, Zwönitz, Elsterberg, Kirchberg, Stollberg, Weida, Zeitz, Crimmitschau, Werdau, Reichenbach, Berga, Lengenfeld („Lengefeldt“), Plauen, seit 1661 noch Johanngeorgenstadt, Eibenstock, Adorf, Wiesenthal. Für alle drei Laden gilt der Zusatz: „und was in solchen dreien Kreisen sonsten vor Städte und Flecken einer oder der andern Lade am nächsten gelegen, weil nicht alle spezificirt und erzählt werden können“.

Seit 1661 wird in den Ordnungen der Stadt Dresden eine besondere Lade zugesprochen. Der Bitte der Freiberger entsprechend war dabei die Beschränkung hinzugefügt worden, daß kein anderer Ort nach Dresden gehören dürfe. Die bestätigte Dresdner Stadtordnung von 1661 enthielt aber merkwürdigerweise noch die Klausel: „es wolle sich denn eine oder die andere Stadt guttwillig zu ihnen begeben“. Die Freiberger erfahren von diesem im letzten Augenblick eingefügten Zusatz erst, als ihnen bekannt wird, daß die Dresdner einen auswärtigen Meister annehmen wollten[1]; sie wenden sich sofort an den Kurfürsten[2] und erreichen am 17. Juli 1674 den Regierungsreceß, daß die Dresdner Lade nicht mehr als Neu- und Altdresden begreifen und daß der hinzugefügte Passus bei einer neuen Konfirmation wegbleiben soll[3], was in der That 1693 geschieht. Inzwischen war am 7. September 1663 auch den Seifensiedern zu Freiberg, Zwickau und Torgau ein neuer Innungsbrief bestätigt worden, in welchem in demselben Artikel über die Dresdner Lade ein Irrtum vorgefallen war. Der Irrtum bestand darin, daß Artikel 2, der die Städte einzeln aufzählt, die Dresdner Lade ganz ausläßt, die allerdings im 1. Artikel als vierte Lade genannt wird. 1665 mußte infolgedessen dieser Innungsbrief korrigiert werden[4]. Auch die Ordnung von 1693, die wieder für alle vier


  1. RA Seifens. 15; 1670 will ein Gesell in Bischofswerda bei der Dresdner Lade Meister werden. Einige Jahre zuvor war bereits ein Schandauer aufgenommen worden.
  2. In dem von den Freibergern beigelegten Auszug der Ordnung fehlt der Zusatz.
  3. HStA Loc. 9515. Das andere Buch, die Seifensieder etc. 1701 – 1707. Bl. 14.
  4. HStA Conf. CXCIX. 1664 und 1665. Bl. 277 flg. und RA Seifens. 54. Bl. 40.