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der Freiberger Hauptlade untergeordnet sein sollte. Der Rat zu Dresden unterstützt seine Leute mit Hinweis darauf, daß in Dresden jetzt mehr Seifensieder lebten als in anderen Städten, Dresden überhaupt nicht geringer als Zwickau und Torgau zu achten sei.

Die Sache wird 1659 vor einer vom Kurfürsten bestellten Kommission in Dresden, nicht in Freiberg, wie die dortigen Seifensieder verlangt hatten, verhandelt. Die Torgauer und Zwickauer Meister, obgleich vorgefordert, erscheinen nicht, weil sie an der streitigen Frage kein Interesse haben, stellen vielmehr die Entscheidung ganz dem Kurfürsten anheim[1]. Das Ergebnis der Verhandlungen ist ein kurfürstlicher Erlaß vom 20. Oktober 1659, der den Dresdner Meistern die Berechtigung erteilt, gleich Torgau und Zwickau eine eigene Lade zu errichten, unter der Bedingung, daß sie die Freiberger als Hauptlade anerkennen[2]. Bald darauf erhalten sie die weitere Erlaubnis, eigene Artikel aufzusetzen. Die Freiberger verlangen nun 1660 noch, daß die Dresdner die „gewöhnlichen Handtwergs- auch E. Churf. Durchl. Ampte, dem Rathe und Almosenkasten alhier gehörigen“ Gebühren[3] an die Hauptlade einliefern sollen und daß ihnen nicht gestattet werde, von anderen jetzt nach Freiberg gehörenden Orten Meister an sich zu ziehen. Nur mit der zweiten Forderung drangen, wie es scheint, die Freiberger durch: die Dresdner Ordnung von 1661 weist, wie nachher besprochen wird, in der That eine derartige Beschränkung auf.

Über den Machtbezirk der Haupt- und Nebenladen läßt die älteste Ordnung noch eine gewisse Unsicherheit erkennen. Sicher ist, daß auch damals schon alle Meister des Landes dem Landesverband, somit also der Hauptlade zugehören sollten: an einige Städte, die der Vereinigung noch fern geblieben waren, ergeht am 19. Juli 1594 die Aufforderung, daß die in ihnen ansässigen


  1. Die Torgauer geben sogar an, sie wären von der Freiberger Lade ohnedies separiert. Sicher sind sie damals mit Trennungsabsichten hervorgetreten; aber die späteren Ordnungen zeigen sie doch als Glieder der Vereinigung.
  2. Außerdem müssen sie mit ihrer Asche bei Bedarf die Freiberger Bergwerke versorgen (siehe auch die Ordnung von 1661) und HStA Loc. 13638. Nr. 7 Ober- Vor- und andere sämtliche Meister bei der Seifensieder-Hauptlade zu Freiberg. 1673.
  3. Unter diesen Gebühren sind wohl nicht Abgaben der Nebenladen an die Hauptlade gemeint, sondern die Gebühren, welche die Dresdner bisher als direkt zur Freiberger Lade gehörige Meister an sie hatten zahlen müssen (siehe nachher).