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sächsischen Hütten stand“, Halberstadt, Hildesheim, Mühlberg, Merseburg, Meißen, sowie das Vogtland, Thüringen und der Harz vertreten waren, so ist anzunehmen, daß die Ordnung alle Gebiete umfaßte, die unter dem Kurfürsten standen, daß auch die Dresdner Hütte, die bald nachher größere Bedeutung besaß, eingeschlossen war. Es kann darum das Jahr 1464 mit einiger Wahrscheinlichkeit als dasjenige bezeichnet werden, in dem die Dresdner Steinmetzen zum ersten Male eine Konfirmation erlangten.

Innerhalb des sächsischen Verbandes bildete sich nochmals eine kleinere Vereinigung, eine „Bruderschaft“ der Meißnischen Steinmetzen unter Dresdens Führung.

Da die Steinmetzen „im land zu Meißen“ in zwei Schreiben an Herzog Georg und in der nachher besprochenen Vorlage zu einer kaiserlichen Konfirmation[1] in den Jahren 1518 und 1519 selbst angeben, daß die Bruderschaft schon längere Zeit bestehe, so wird man die Aufrichtung derselben noch in das 15. Jahrhundert legen müssen.

Zunächst stand auch diese Meißnische Vereinigung unter Straßburgs Oberhoheit; im Anfang des 16. Jahrhunderts suchte sie sich ihr, doch, wie es scheint, ohne dauernden Erfolg, zu entziehen[2]. Veranlassung dazu ward ein Streit des Annaberger Werkmeisters Jacob Schweinfurt mit Magdeburg und Straßburg, der dadurch entstand, daß jener nach alter Sitte in Meißen „vierjährige Diener“,


  1. Beide Schreiben finden sich HStA Loc. 8746. Steinmetzen und Werkleute aufgerichtete Ordn. 1518. Bl. 2 flg. und Bl. 33; beide tragen kein Datum; nach der Reihenfolge, in der die einzelnen Blätter eingeheftet sind, zu urteilen, stammt das erstere aus dem Jahr 1518, das zweite aus 1519. In dem ersteren heißt es: Die Steinmetzen haben „gemeiniglich unter E. F. G. gebytt seyttmalß (=vor zeiten) eine löbliche Bruderschaft angefangen zu Dresden, und wollen willig vnßern büxenpfennig dahin geben und bruderschaft halten“, im zweiten: die Bruderschaft sei von ihren Vorfahren, in der Vorlage zur kaiserlichen Konfirmation, sie sei vor langen Jahren zu Dresden im Land zu Meißen begonnen worden. Wenn Gurlitt angiebt, daß erst in dem 1518 entstehenden Streit des Annaberger Werkmeisters Jacob Schweinfurt mit Magdeburg und Straßburg Dresden zur Haupthütte und Hans Schicketanz, der Meister der Kreuzkirche daselbst, zum Hüttenmeister ernannt worden sei, so kann dabei wohl nur an eine Erneuerung bereits bestehender Verhältnisse zu denken sein.
  2. Es ist möglich, daß schon die kurfürstliche Ordn. von 1464 den Anmaßungen der Straßburger entgegentrat, da 1519 die Straßburger Hütte die Abschaffung dieser Ordn. forderte, siehe nachher, vgl. auch Gurlitt a. a. O. S. 46.