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durch die Regierung vorgenommen worden zwischen den Weiß- und Sehmischgerbern in Pirna, einem aus Großenhain, vier aus Neustadt, zwei aus Bischofswerda und einem aus Sebnitz auf der einen Seite und den Weiß- und Sehmischgerbern in Dresden, zwei von Großenhain, einem von Freiberg[1]. Beide Parteien haben sich dabei über acht Punkte verglichen: 1. Die Pirnaer und Genossen lassen „die von ihnen gesuchte alte Pirnaische Rößler-Creyß-Lade fallen“, deren Auslieferung sie verlangt hatten, d. h. sie geben ihren Irrtum in diesem Punkte zu. 2. Wenn von den Pirnaern und Genossen, also den Rößlern, ein „Ober- und Vormeister“ zu erwählen ist[2], so haben die zur Dresdner Hauptlade gehörenden „sogenannten Landmeister“, sie mögen in Pirna oder anderen Städten wohnen, allein, d. h. nur Rößler, die Wahl vor offener Hauptlade in Dresden zu vollziehen. Der Dresdner Rat hat die Gewählten zu verpflichten. Anzufangen ist damit am nächsten Fastenmarkt. Neu ist dabei wohl kaum die Wahl von Landmeistern zu Vormeistern, da bei der Hauptlade im Vorstand unbedingt Rößler sein mußten, in Dresden selbst aber schon lange keine mehr waren, sondern daß die Wahl des Rößler-Vormeisters allein von Rößlern, also vor allem ohne jede Beteiligung der Dresdner Meister geschah. 3. Wenn bei der Hauptlade zu Dresden Angelegenheiten der Rößler zur Verhandlung stehen, so sind sie in Gegenwart des gesamten Handwerks bei den gewöhnlichen Zusammenkünften vor offener Lade, aber von den Rößlern allein unter dem „Direktorium“ der Rößler-Ober- und Vormeister vorzunehmen, während die Rheinischen zu schweigen haben[3]. Liegen Rheinische Sachen vor, so gelten dieselben Bestimmungen umgekehrt. Da als solche „Actus“ Bestrafungen von Meistern, Gesellen und Lehrjungen, Aufnahme und Lossprache von Lehrjungen und Meisteraufnahmen genannt sind, so erscheint die Dresdner Lade unbedingt als Kreislade, und zwar können die hier beteiligten Städte selbst gar keine eigentliche Lade besessen haben. Andere, die, wie Meißen, eigene Lade hatten, verrichteten


  1. Die zu Pirna halten, sind offenbar Rößler, die zu Dresden halten, Rheinische.
  2. Wörtlich: wenn „an Seiten ihrer“ ein Obermeister etc. zu erwählen wäre. Das soll wohl heißen: wenn es an ihrer Seite ist, einen Obermeister zu erwählen, und das würde der Fall sein, wenn der Rößler-Obermeister für die Dresder Hauptlade starb.
  3. Die Gegenwart des gesamten Handwerks umfaßt also auch die Rheinischen.