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noch, obgleich damals schon seine Färberinnung nicht ganz unbedeutend gewesen sein kann[1]. Erst die Ordnung von 1602 fügt seinen Namen hinzu und erhöht damit die Zahl der Städte auf 19. Über das Verhältnis, in dem diese zu einander standen, geben weder der Eingang, noch die sehr kurzen Artikel der Ordnungen von 1557 und 1602 Auskunft. Erst seit 1614 gewähren uns die Landordnungen einen Einblick. Sie zählen nicht mehr die Städte auf, welche die Ordnung ursprünglich beraten hatten, geben aber an, daß die Artikel für den Leipziger, Dresdner und Zwickauer Kreis gelten: es müssen demnach alle Städte des Landes den drei Hauptladen zu Leipzig, Dresden und Zwickau angeschlossen gewesen sein. Da eine solche Unterordnung nicht erst nachträglich geschehen sein mag, da sich außerdem das Bestehen eines Dresdner Kreises lange vor 1614 nachweisen läßt, so dürften auch die zwei anderen Kreise nicht erst 1614 geschaffen worden sein. Jedenfalls war die Zugehörigkeit der Städte zu den Hauptladen allmählich herausgewachsen. Das 1578 beginnende Handwerksbuch[2] der Dresdner Lade zählt bereits 27 Städte auf, die zu ihr gehörten: Dresden, Freiberg, Meißen, Pirna, Großenhain, Döbeln, Senftenberg, Bischofswerda, Ortrand, Dippoldiswalde, Frauenstein, Sayda, Wolkenstein, Siebenlehn, Roßwein, Sebnitz, Lommatzsch, Glashütte, Neustadt, Stolpen, Radeberg, Radeburg, Liebenwerda, Finsterwalde, Geithain, Waldheim[3], Gottleuba, Geringswalde[4]. Aus den einzelnen Eintragungen in den Handwerksbüchern ergiebt sich, daß die Meister dieser Städte aller drei Jahre zum Hauptquartal in Dresden zusammenkamen, dabei an die Dresdner Lade Quartalgelder zahlten, vor ihr die Lehrjungen aufdingten[5] und loszählten, daß weiter die Gesellen, die sich in den genannten Orten niederlassen wollten, in Dresden ihr Meisterrecht erwarben. Diese Unterordnung unter die Dresdner Lade wird dabei durchaus nicht als eine Neuerung bezeichnet, sie muß demnach schon längst festgestanden haben. Wenn die Ratskonfirmation von 1547 nur für Dresden berechnet ist, so braucht daraus nicht unbedingt gefolgert zu werden, daß damals


  1. Siehe später.
  2. RA Färberlade.
  3. „Geitten“ (jetzt noch die in seiner Umgegend übliche Aussprache) und „Waltthen“.
  4. Hier steht „Georgius Walde“, RA Färber 8. Geringswalde.
  5. 1609 wird in Pirna vor dem dortigen Handwerk ein Lehrjunge aufgenommen; nur die Loszählung findet 1611 in Dresden statt.