Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/164

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Schleifer in unserm – der Messerer – Handwerk Meister werden will, so wollen wir denselben auf Klingenschmieden und Schleifen, nicht aber auf unser Messerhandwerk annehmen (§ 22). Ein Meister der Messerer dagegen mag – seine eigene Ware nämlich – selbst schleifen oder einen eigenen Schleifer auf seiner Werkstatt, doch nicht um Lohn halten. Können die Schleifer die Messerer nicht genügend versorgen, dann darf ein Meister dem andern um Lohn, jedoch mit Vorwissen der Zechmeister, schleifen (§ 23). Und wer unter uns das Messerhandwerk vier Jahre gelernt, hat auch Macht zu schmieden und zu schleifen, Meister und Geselle (§ 34). Die Messerer selbst haben demnach alle drei Handwerke, Beschalen, Schmieden und Schleifen, Klingenschmiede und Schleifer, d. h. solche, die nur das Schmieden oder nur das Schleifen gelernt haben, auch nur das gelernte Handwerk treiben dürfen.

1770[1] haben sich Messerer und Schleifer getrennt. Den Kurzmesserschmieden ist dabei neben ihrem ordentlichen Gewerbe „annoch das Schleifen und Unterhalten (= Reparieren) der von ihnen gefertigten und mit ihrem Zeichen bezeichneten Waren auf dem großen Rade (?) vorbehalten, den Schleifern hingegen das Schleifen und Reparieren der übrigen alten Ware um das Lohn nachgelassen“.

Nach Protokollen in den Handwerksbüchern der Zirkelschmiede[2] halten, freilich nur ganz vorübergehend (1658 – 1663), die Zirkelschmiede mit den Feilenhauern gemeinsam Quartalversammlungen. Die Feilenhauer bildeten keine Innung; sie mögen darum bei jenen Anschluß gesucht haben, der ihnen gewährt wurde, aber nicht erhalten blieb.

B. Dresdner Innungen mit vereinzelten Landmeistern.

Im allgemeinen fand sich über solche Landmeister nicht viel. Den besten Aufschluß könnten hier die Handwerksbücher geben, in denen die Meister aufgezeichnet wurden, die zum Quartal zusammen kamen, bei der Dresdner Lade Lehrjungen aufnehmen oder loszählen ließen oder Meisterrecht erwarben. Aber leider sind ältere Handwerksbücher nur in geringer Zahl erhalten geblieben. Nur ausnahmsweise


  1. JII. Bl. 128.
  2. Im Besitz der Dresdner Zirkelschmiedeinnung.