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einer Kreis- oder Hauptlade gewannen, so haben sie doch keinesfalls in inneren Handwerksangelegenheiten Rechte über andere Städte erhalten.

Nach dem Gesagten lassen sich unter den Dresdner Innungen, auf die es hier nur ankommt, folgende Arten unterscheiden:

A. Stadtinnungen,

Sa) solche, die lediglich Dresdner Meister gleichen Handwerks

umfassen (über die in diesem Kapitel nichts zu sagen ist), und

Sb) Innungsgruppen, in denen verwandte Dresdner Handwerke

vereinigt sind;

B. Dresdner Innungen mit vereinzelten Landmeistern;

C. Landinnungen,

La) solche, bei denen bestimmte Städte oder Gebiete einer

Haupt- oder Kreislade untergeordnet sind,

Lb) solche, bei denen die sich verbindenden Städte volle

Selbständigkeit hatten und in der Hauptsache auch behielten.

Über die Entstehung der Innungsgruppen Dresdens wie der Landinnungen, an denen Dresdner Zünfte beteiligt waren, mußte bereits im ersten Absatz gesprochen werden. Hier soll dagegen

1. das Verhältnis der verbundenen Zünfte zu einander,
2. das Gebiet, das die ,,Laden" bei den Landinnungen umfaßten,

behandelt werden.


A. Stadtinnungen, in denen verwandte Handwerke vereinigt sind[1].

Über die zeitweise Vereinigung der Gerber und Schuster, die sich 1550 löste, ist nichts weiter zu sagen, als was auf Seite 74 flg. bereits gegeben worden ist. Das dort berichtete Vorkommnis von 1548 läßt erkennen, daß die Verwaltung der Innung in den Händen


  1. Dieselbe Erscheinung zeigt sich natürlich auch in anderen Städten. In Bautzen z. B. bildeten Zirkelschmiede und Schlosser, in Kamenz Tischler, Schlosser, Büchsenmacher, Glaser und Drechsler (RA Drechsler 8. 1668. Bl. 12) eine Innung.