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als sie deren Namen, indes erst 1693, unter den Störern wegließen[1]. Spätere Ordnungen erhielten die zu der Dresdner Hauptlade[2] gehörenden Bader, nachdem zu der ersten eine „Erklärung“ über einige Punkte (ohne Datum und Konfirmation) ca. 1640 aufgestellt worden war[3], am 1. November 1658 von Johann Georg II.[4], mit geringen Änderungen am 8. Juli 1682 von Johann Georg III.[WS 1][5] und am 4. Juni 1695 von Friedrich August[6].

Die Siebmacher[7] des ganzen Landes, darunter Salomon Gericke aus Dresden, der kurze Zeit nachher starb, übergeben bereits am 21. April 1618 dem Kurfürsten Artikel und bitten wegen arger Beeinträchtigung durch Störer, besonders durch Bauern von Thüringen, aus dem Böhmer Wald und Ehrenberg, die das Handwerk treiben, ohne es ehrlicher Weise gelernt, ohne gewandert und Meisterrecht erworben zu haben, um Konfirmation: „weil wir sonsten ein geschenckt Handtwergk haben, auch Vnsere gesellen inn allen Königreichen, Fürstenthumben vnd Landen, zur arbeit befördert werden, Es auch nicht das ansehen haben möchte, alß ob wir ihnen die störerey guthwilligk einreumeten“. 1625 wird eine allgemeine Zusammenkunft aller Siebmacher des Landes durch ein Zirkular zusammenberufen, mit der Drohung, wer nicht komme, solle in die Zunft nicht aufgenommen werden. Neun Meister erklären durch Unterschreiben desselben ihre Teilnahme, darunter Michell Olm[8] in Dresden. Ein Schulmeister von Tannenberg, der sich auf besondere Privilegien beruft, schließt sich an, kann aber wegen seines Amtes nicht abkommen und schickt mit zwei anderen Siebmachern einen Bevollmächtigten. Rat und Schösser zu Dresden, an die der Kurfürst, wie gewöhnlich, die Ordnung zur Begutachtung schickt[9], verhandeln mit den Räten von Pirna, Meißen, Dippoldiswalde und fordern endlich, nachdem die Artikel „etwas enger eingezogen“, alle


  1. 1663 stehen die Bader noch da.
  2. Siehe später.
  3. RA Bader 10. 1644. Bl. 49 und 50.
  4. JI. Bl. 342 flg.; in dieser Ordnung werden die Meister „Bader und Wundärzte“ genannt; siehe auch die nächste Anm.
  5. HStA Conf. CCIX. 1682–1684. Bl. 92–119.
  6. JIII. Bl. 223–234. Die Originale der Ordnungen von 1658 und 1695 liegen in der Lade der hiesigen Barbierinnung.
  7. HStA Conf. CLXXVIII. Bl. 56 und RA C. XXIV. 94.
  8. Offenbar derselbe, der 1636 (RA C. XXIV. 95) Michael Ulmann genannt ist.
  9. Der Kurfürst wendet sich außerdem auch noch an die nachher genannten Städte, deren Meister sich 1618 angeschlossen hatten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Johann Georg II., dieser war aber bereits 1680 verstorben