Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/112

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

dem Rat Meister, entweder als Älteste oder als solche die Kriegsdienste zu leisten hatten, angeben. Und wenige Jahre später erfolgte die Konfirmation einer Ordnung, die jedenfalls als erste bezeichnet werden kann, am 11. Dezember 1581 von Kurfürst August[1]. Sie umfaßt, wie auch alle späteren, das ganze Land. Die Artikel erhielten neue Bestätigung am 9. Oktober 1587 von Christian I.[2], am 2. April 1603 von Christian II.[3], am 31. März 1668 von Johann Georg II.[4] und am 31. März 1683 von Johann Georg III.[5]. In der Konfirmation Johann Georgs II. ist angegeben, daß auch sein Vorgänger am 26. Januar 1613 eine Bestätigung vollzogen habe; indes ist damit zweifellos nur ein gegen Störer, Landfahrer und Hausierer mit Kupfer- und Messingwaren gerichtetes Patent gemeint, das dieses Datum trägt[6].

Die Innung der Seifensieder umfaßte ebenfalls das ganze Land. Die älteste vorhandene Ordnung ist von Kurfürst August am 10. Oktober 1582 konfirmiert[7]. Da der Kurfürst anfangs befürchtet, die Seifensieder möchten nach Erlangung des Zunftrechts die Schmelzhütten in den kurfürstlichen Bergstädten nicht mehr hinreichend mit Asche versorgen, da er weiter nach Einfügung eines besonderen Artikels (Nr. 34) über diesen Punkt (am 3. Oktober 1582) die Vollziehung der Bestätigung genehmigt[8], so kann kaum schon eine ältere Ordnung dagewesen sein. Der Landesverband muß indes weit älter sein: die Ordnung von 1582 setzt das Bestehen mehrerer Laden im Lande voraus, ohne doch – mit Ausnahme der Freiberger Hauptlade, die indes nicht einmal direkt als solche bezeichnet wird – anzugeben, wo sie stehen und wie viel ihrer sind. Wäre die Aufrichtung der Laden, denen große Bezirke unterstanden, jetzt erst erfolgt, hätten sich auch nur die bestehenden Laden jetzt erst geeinigt, so müßte man unbedingt genauere Angabe erwarten. Das Fehlen derselben ist nur erklärlich, wenn hier eine lange geübte, allen bekannte Gewohnheit vorlag. Dresden wird in der Ordnung von 1582 nicht, wie überhaupt keine Stadt außer Freiberg, namentlich


  1. HStA Conf. CLXIII. 1586 flg. Bl. 88 flg., diese Ordnung wurde, wie es scheint, bereits 1560 zur Bestätigung vorgelegt.
  2. Ebenda.
  3. HStA Conf. CLXVII. 1602 und 1603. Bl. 51 flg., bis hierher blieb die Ordnung unverändert
  4. HStA Conf. CCII. Bl. 80 flg.
  5. Desgl. CCIX. 1682 bis 1684. BI. 199 flg.
  6. HStA Conf. CLXXVII. 1619–1621. Bl. 399 flg.
  7. a. J. Bl. 348–361.
  8. HStA Cop. 476. Bl. 317.