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Die Anweisung, auf welche sich der König in diesem Schreiben bezieht, war in einem unter dem 4. März an den Minister Graf Hopfgarten gerichteten und „Punkte, welche unter den jetzigen Umständen zu beobachten sind“, betitelten Erlaß enthalten; derselbe hatte sich mit den nach Warschau geschickten Protokollen über die Konferenzen am 1., 2. und 4. März gekreuzt. In den „Punkten“ heißt es:

1. Muß nicht allein das Contingent, sondern auch alle übrigen Mannschaften und Pferde, so nur im Stande sind auf dem Platze zu fechten, gleich bei Dresden zusammen gezogen werden. Außer der wirklich dadurch vermehrten Kraft, wird auch durch den Alles vergrößernden Ruf, die Stärke dadurch erhöhet.

2. Werden die in Freiberg und Bautzen aufgestellten Regimenter kein feindliches Corps aufhalten, es wird daher anheim gestellt, ob es nicht besser wäre, diese Regimenter in die Gegend von Dresden zu ziehen, als sie sich selbst zu überlassen. Die Grenzen auf beiden Seiten der Elbe müssen mit Avertissements-Posten besetzt bleiben, um von allen Bewegungen, besonders über das Gebirge gegen Leipzig unterrichtet zu sein. In Leipzig kann ein Bataillon bleiben.

3. Auf dem Königstein müssen die unbrauchbaren Invaliden gegen andere Mannschaften ausgetauscht werden.

4. Mit dem französischen General-Commando muß eine beständige Correspondenz unterhalten werden, um dasselbe in beständiger Bekanntschaft mit der Lage der Dinge, mit den Militäranstalten überhaupt und besonders in Rücksicht von Dresden mit dessen Vertheidigungsmitteln und deren möglicher Dauer zu erhalten. Die von selbigem kommenden Anleitungen sind auf das Genaueste zu befolgen.

5. Den Fall ausgenommen, daß es von dem französischen General-Commando selbst abgerathen würde, ist Dresden auf das Aeußerste zu vertheidigen.

6. Zu dem Ende wird der Cabinetsminister von Cerrini einen General bestimmen, welcher im Stande ist, während der Belagerung die Defension von Dresden zu dirigiren und unter dem Gouvernement selbst für die Behauptung der Festung verantwortlich bleibe.

7. Daher muß auch Dresden ohne alle Rücksicht in den bestmöglichen Vertheidigungszustand gesetzt werden.

8. Für die Formirung der Batterieen, die zu der außer dem Contingent zusammen zu ziehenden Mannschaft nöthig sein möchten, ist Sorge zu tragen.

9. Muß vorläufige Anstalt zur Rettung der Kassen, des überflüssigen Geschützes, Pulver, Munition etc. getroffen werden.

10. Die Anstalten zur Rettung der Königlichen Familie werden dem Cabinetsminister Grafen Marcolini hauptsächlich anvertraut.

Empfohlene Zitierweise:
E.G.M. Freiherr von Friesen: Dresden im Kriegsjahre 1809. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch, K. S. Hofverlagshandlung, Dresden 1893, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft11VereinGeschichteDresden1893.pdf/19&oldid=- (Version vom 21.11.2023)