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ein verguldeter Probirstein von schöner Arbeit und Bildwerke, darüber ein Gehäuse; in einem Schranke etliche uneröffnete Briefe an Kurfürst August; ein steinerner Wassertrog; einige vermoderte Tischtücher; ein Schreibtisch mit schwarzem Sammt überzogen; 2 silberne Kästlein mit 9 Fächern; 1 Pergamenthaut, darauf schöne Schrift; eine Pergamenthaut, schwarz gefärbt, mit allerlei Farben darauf geschrieben; 2 Ascheproben, darin Todtenkopf in Vitriol; 1 Schöpftopf mit Todtenkopf; im Gewölbe am großen Laboratorium 1 Trog voll ausgebrannten Todtenkopf; aufm Tischlein ein schönes Schreibezeug-Kästlein, darin eine verguldete Feder; 1 silbernes Büchslein, darin 60 silberne Rechenpfennige.

Zum Schlusse ist noch zu erwähnen, daß über die mannigfachen Veränderungen des jetzt die Sophienkirche umgebenden freien Platzes die im Jahre 1702 stattgehabten Verhandlungen über die Zurichtung einer Wohnung für den Statthalter Fürsten von Fürstenberg vielen Aufschluss geben, worüber die Akten folgendes enthalten:[1]

Durch Reskript vom 29. Dezember 1702 wird verordnet, es solle dem Statthalter Fürst von Fürstenberg die Kriegskanzlei nebst dem Kriegszahlamte und das Rauchhaus zur Wohnung angewiesen werden, daher wären diese Häuser zu leeren und die kleinen Häuser, so von einem oder dem andern jetzt bewohnt werden und nach dem Taschenberg bis an das Ballhaus gehen, auch bis an die Treppe des Kriegszahlamtes stoßen, zu räumen, ebenso wie das anzukaufende Polenzische Haus etc. Das Kammerkollegium berichtet darauf unterm 29. Dezember 1702: Außer den einzelnen Häusern wolle der Statthalter auch das Hofbrauhaus beseitigt haben; dasselbe sei an Johann Friedrich Conrad verpachtet, welcher bis 2. Dezember 1702 1917 Thlr. Pachtgeld erlegt; der Statthalter verlange das Rauchhaus nicht. Das Kammerkollegium wisse übrigens nicht, wie das Geld zum Baue aufzubringen sei. Daraus wird durch Reskript vom 11. Juni 1703 angeordnet: Nächst den früheren Plätzen und Zimmern werde nach der Vorstellung des


  1. Hptst.-A. Loc. 4452.