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In den Akten des Hauptstaatsarchivs findet sich eine Beschwerde Gervins vom 2. Januar 1716, daß er von dem Kaufgelde noch nichts erhalten habe, und die Bitte, ihm sein Haus zurückzugeben und einen jährlichen Mietzins von 600 Thlr. zu zahlen. Antwort fehlt in den Akten, dagegen findet sich ein Befehl vom 8. Januar 1733,[1] worin angeordnet wird, den Verkäufer teils bar, teils mit Kammerscheinen zu befriedigen. Unter den zur Disposition vorhandenen Gebäuden wird im Jahre 1733 aufgeführt das Gervinsche Haus, worin der Generalmajor von Dießbach und die Frau Gräfin Kolowrath wohnen.

An das dem Kommerzienrat Gervin zugehörig gewesene und jetzt zum Schlosse geschlagene Haus grenzte die im Jahre 1581 erbaute Hofapotheke, an diese der Korn-, Futter- und Mehlboden, daran das Rauchhaus, dem Vermuten nach Überreste des ältesten Schloßgebäudes. Alle diese Gebäude sind weggerissen und an deren Stelle ein eingefriedigter Garten angelegt worden.

Was nun die an diese Grundstücke anliegenden betrifft, so waren dieselben bis zum Polenzischen Freihause mit Bürgerhäusern auf beiden Seiten des Taschenberges besetzt, worüber folgendes sich vorfindet:

Schon nach einem Reskript vom 23. Oktober 1658[2] beabsichtigte Kurfürst Johann Georg II. zur Verhütung von Feuersgefahr 7 Häuser auf dem sogenannten Taschenberge auszukaufen und abtragen zu lassen, nachdem bereits der Stadtrat mit Bezugnahme auf ein Reskript vom 24. November 1655 angezeigt hatte, daß er die Grundstücke habe taxiren lassen; auch hatte der Kurfürst im Jahre 1677 zur Erweiterung des Platzes auf dem Taschenberge ein Stück von dem Einsiedelschen Freihause gekauft. Die Taxe dieser 7 Häuser war nach ½ Gulden für die Quadratelle erfolgt, weil die Häuser nur zum Abbruch gekauft werden sollten, dagegen stellten 6 Besitzer unterm 16. Januar 1662 vor, daß man ihnen 1 Gulden für die Quadratelle als den geringsten gewöhnlichen Preis gewähren möge.


  1. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 98 b und 149 a.
  2. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 51 u. 188. Hptst.-A. Loc. 9836.