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in seinem weiteren, das gesamte von der Bürgerschaft besiedelte Stadtgebiet umfassenden Sinne gebraucht und mithin unter den „Extremitäten der Stadt“ der vorstädtische Anbau begriffen.

Wie die Urkunde bei Erwähnung einer der gedachten Geldbeihilfen, der vom Jahre 1367, bemerkt, erfolgte dieselbe mit der ausdrücklichen Weisung an den Rat, nunmehr die „fossae extremales“ unfehlbar innerhalb der nächsten zwei Jahre vollständig zur Ausführung zu bringen, und wir können daher mit einigem Grunde annehmen, daß um das Jahr 1370 herum jene Außengräben fertig gewesen sein werden.

Gewißheit über ihr Vorhandensein liefern uns aber erst die Urkunden des 15. Jahrhunderts, wie wir denn auch noch Weiteres über die Schutzvorkehrungen unserer Vorstadt nur aus diesen erfahren.

Es gehören hierher zunächst mehrere Urkunden der Landesfürsten über die pachtweise Überlassung der städtischen Gerichtsbarkeit an den Stadtrat, und zwar der Art und Weise halber, wie in selbigen der Umfang des Gerichtssprengels bestimmt ward. Friedrich der Jüngere, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, trat zuerst in dieses Pachtverhältnis im Jahre 1412. Er bezeichnet als Objekt desselben „seine Gerichte in der Stadt und vor der Stadt, soweit die Gräben und Zäune gehen und wenden.“ Dieselbe Formel findet sich in den die Verlängerung des Gerichtspachtes betreffenden Urkunden vom Jahre 1418 und 1425, während im Jahre 1444, bei fernerer Verlängerung durch Kurfürst Friedrich den Sanftmütigen, der Umfang des Gerichtsgebietes folgendermaßen ausgedrückt ward: „In der Stadt und vor der Stadt bis an den Mühlgraben, denselben Graben abwärts bis an die Elbe und als weit die Graben um die Vorstadt nebst Vestenunge begriffen haben“. Hier ist mithin ausdrücklich von Gräben, welche um die Vorstadt gingen, die Rede. Nebenbei erscheint von Interesse, daß wir in dieser Urkunde dem Kollektivworte „Vorstadt“ zum ersten Male begegnen und daß wir dasselbe vorzugsweise auf das im Osten der Stadt gelegene Vorstadtterrain zu beziehen haben, da inhalts der Urkunde das Gerichtsgebiet an der entgegengesetzten Seite der Stadt seine besondere Grenze in dem Mühlgraben fand.