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Missener), für welchen aber jetzt gerade derselbe Kurfürst sich verwendete.[1] Und so ist Meißner in der That nicht nur im Schulamt geblieben, sondern erscheint auch daneben 1465 als neugewähltes Mitglied und dann wieder 1470 im sitzenden Rate.[2] Wenn nun derselbe im Oktober 1471 auf ein ihm gehöriges Haus am Markte beim Rat eine Hypothek von 100 Rhein. Gulden aufnahm, um sich zum Studium der Medizin nach Italien zu begeben,[3] von wo als Dr. med. zurückgekehrt er bereits 1473 wieder in den Rat eintrat, um dann noch längere Zeit als Ratsmitglied


  1. Cod. 310 (Meißen, d. 27. Mai 1463): „Wir haben verstanden, das ir meister Laurentium Mißner, uwern schulmeister, wollit entsetzen itzund vff Pfingsten. Als begern wir von uch mit gantzem fliße, ir wollit den gnanten meister Vincentium – (so!) – bie der schule vnentsetzt bis vff Corporis Christi schirsten laßen, bynnen des wollen wir ferner personlich mit uch reden. Vns dißer bete nicht versagen vnd yn dem vff dißmal zcuwillen sien, das kompt vns von uch zcu sunderm wolgefallen.“ – K.-R. 1463/4: „19 gr. vorczert keyn Mißen, alz man czoch von des schulemeisters wegen umme dy schule, dy er wulde behalden an – (d. i. ohne) – des rots danck. 22 gr. 3 pf. haben vorczert vir hern keyn Mißen, alz meyne jungen hern screben vor den schulemeyster zcu blyben.“ Es haben sich also zweimal Abordnungen des Rats in der Angelegenheit an das kurfürstliche Hoflager begeben, und der brieflichen Verwendung des Landesherrn war noch eine solche seiner Söhne gefolgt. Auch vom Rat sind noch mehrere Briefe in der Angelegenheit abgesandt worden, doch ergeben die betreffenden Einträge eben auch nur dies. Um so auffälliger ist es, wie bald Meißner Stellung im Rat gewann und wie fest diese geworden ist.
  2. Richter 412 ff. Späterhin ist M. im sitzenden Rat 1473, 1476, 1477, 1480, 1483. Daß er mit seinem Eintritt in denselben nicht aus dem Schuldienst schied, beweist der Eintrag K.-R. 1466/67: „Meister Laurencius schulmeister dedit 6 ß. gr. alde geschosse“ (rückständiges Geschoß auf 3 Jahre betr.).
  3. Cod. 352 (Dresden, d. 6. Okt. 1471): „... ist durch den rat gehandelt vnd noch der meisten stymmen beslossen wurden, meister Laurentio Missener vnd synem wibe hundert rinische gulden zcu synem vornemen vnd reiße in Walscheland zcuczihen vnd in der erczteye zcu studiren vff ir huß am Ringe.. zculyhen, douor 10 rinische gulden ierlichir czinße zcu Bote Karlewiczs testament gekoufft“ etc. Meißner war also verheiratet, hat gewiß auch in dieser Eigenschaft in seinem Hause, außerhalb der Schule, gewohnt. Dafür, daß nach seiner Rückkehr und seinem Wiedereintritt in den Rat auf seine Meinung in Sachen der Schule besonderes Gewicht gelegt wurde, zeugt der Eintrag K.-R.-1473/4: „5 gr. gebenn eim potenn geßannt tzw dockter Lorenntz ins landt tzw Pehamm (d. i. Böhmen) der schwl halbenn geschriben.“