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4. Die Lehrer.

Die Reihe der Schulmeister zum H. Kreuz während der hier zu behandelnden Periode läßt sich mit den uns jetzt zu Gebote stehenden Mitteln zwar in erheblich größerer Vollständigkeit feststellen, als dies seinerzeit Schöttgen gelang, doch bleiben der Lücken auch so noch recht viele.

Es ist hinreichend bekannt, daß das Amt des „Schulmeisters“ oder Rektors in der ganzen Zeit und noch über dieselbe herab allgemein nur auf Kündigung übertragen ward, somit auch nach Ablauf jeder Kündigungsfrist – in der Regel alljährlich –, sofern