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nicht viel anders verhalten zu haben. Denn die Summe von 30 Schock 13 Groschen 6 Pfennigen, welche unter dem Titel „Außgobe der schulen, angehaben montag nach Johannis“ (= 26.Juni 1480) in der betreffenden Brückenamtsrechnung verzeichnet ist,[1] steht zwar in ganz angemessenem Verhältnis zu den in


  1. Ein Teil dieser Rechnung ist abgedruckt bei H. M. Neubert, Vortrag über die Rechtsverhältnisse der alten Elbbrücke, Dresden 1857, S. 190 ff.; für die hier behandelten Verhältnisse vergl. S 200 ff. Der oben angeführte Rechnungstitel steht im Original, R.-A. AXVb. 21, Bl. 16b – 18a, wozu vergl. Bl. 18b, 19b (Zimmerleute betr.), 24b-26a (Schmiedearbeiten betr.), 28a (Tischler betr.), 32 – 34 (Tagelöhner und Fuhren betr, auch „24 gr. die schule zcu weißene“, ferner „50 gr. vor 2 ß. zcigellatten uff die schule eime von Klotcze“ [eine Ausbesserung des Daches, zu der Bretter und Balken beschafft wurden, hat 1486/7 stattgefunden] und „1 gr. vor zcwecken zcu den knoffenn uff die schule.) Die Umfassungsmauern des Erdgeschosses werden massiv gewesen sein; an der Vorderseite hatte es wohl, außer dem Eingangsthor, vier Fenster (Bl. 24b: „item 40 gr. vor 4 gegitter zcu der schulen“, während das Bl. 25b besonders berechnete Gitter für ein nach der Rückseite zu gelegenes Fenster bestimmt gewesen sein wird). Die Wände des Obergeschosses und die Innenwände waren anscheinend von Fachwerk und mit Ziegeln ausgesetzt, bez. mit Lehm ausgeklebt. Als ausführender Meister erscheint in einer größeren Anzahl von Posten „Meister Jocuff (Brewer)“, nur in einem einzigen ein „Meister Peter“. Daß es sich im J. 1480 wirklich um den Bau eines neuen Hauses an neuer Stelle gehandelt hat, kann, obwohl keine ausdrückliche Überlieferung dafür vorliegt, nicht bezweifelt werden. Einer der ersten Posten in der Rechnung betrifft eine Lohnzahlung für Grundgraben; was aber noch wichtiger ist: noch vor dem großen Brande wird neben dem neuerbauten Schulhaus eine „alte Schule“ erwähnt (K.-R. 1489/90: „1 gr. 3 Pf. einem, hat schindel uff der alden schule gehandlangt“). Wozu das alte Schulhaus zunächst weiter benutzt worden ist, bleibt dunkel, auch für die nächste Zeit nach dem Brande (für die Kosten der Beseitigung des bei demselben erlittenen Schadens s. d. B.-A.-R. 1493/4; weitere Ausgaben für Reparaturen z. B. B.-A.-R. 1496/7. 1502/3. 1503/4, Baurechnung 1502/3). Einigen Aufschluß giebt erst B.-A.-R. 1504/5 mit Posten, wie: „den mewern der alden schul vnd organistenn“ (so!), „in der alden schul, das nun das organisten haus ist“, „vor allerlei nottorfft in das organisten hauß vnnd alde schul“. Allerdings steht neben diesen Posten, welche speciell darauf schließen lassen, daß die alte Schule zu Wohnungszwecken eingerichtet worden ist, auch ein solcher wie „16 gr. vor 2 offenn, ein in die alden schul, den andern in das organisten haus“; aber es scheint doch, daß damals beide Gebäude zusammengeschlagen worden sind und der Ausdruck in der zuletzt angeführten Stelle nur einem begreiflichen Fortleben der Erinnerung an ihr ehemals gesondertes Bestehen neben einander seine Entstehung verdankt (die B.-A.-R. 1537/8 meint aber allerdings mit dem wiederholt verwendeten Ausdruck „das organisten haus bei der schule“ natürlich das neue Schulhaus). Das Organistenhaus hatte schon 1480 dort bestanden, bei dem Neubau der Schule ward gelegentlich auch sein Dach mitgedeckt (B.-A.-R. 1480/1, Bl. 18a). Im Jahre 1585 lag zwischen ihm und der (neuen) Schule die Glöcknerwohnung (s. d. Geschoßregister v. d. J.), später die Kirchner- und Cantorwohnung. Möglicherweise ist also die 1504 anscheinend mit dem Organistenhaus vereinigte „alte Schule“ weiterhin wieder davon getrennt und einem der bezeichneten Kirchendiener als Wohnung angewiesen worden. Seit einigen Jahren ist diese ganze Reihe kleiner alter Gebäude abgetragen.