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in noch größerer Nähe des Gotteshauses: denn nur unter dieser Voraussetzung konnte es geschehen, daß Teile des letzteren, wie dies für uns zum ersten Mal in einer Urkunde vom J. 1393[1] geschieht, nach ihrer Lage zum Schulhaus bestimmt wurden.

Genau an dem Platz, welchen die seit 1866 sogenannte „alte Kreuzschule“ einnimmt, ist dasselbe bis zum J. 1480 allerdings immer noch nicht zu suchen. Denn hierher, an die Ecke, welche die Südseite des Kreuzkirchhofs mit der Westseite der gegenwärtigen Schulgasse bildet, wurde es erst bei dem in genanntem Jahre vorgenommenen Neubau verlegt. Vielmehr muß dasselbe südlich von der bezeichneten Ecke in der Schulgasse selbst, und zwar an deren Westseite, zwischen dem dort befindlichen Organistenhaus und dem zwischen Mitte des J. 1480 und Ostern 1481 an der Ecke errichteten Neubau, gelegen haben.

Das ältere Gebäude wird von recht bescheidenem Umfang gewesen sein;[2] aber auch mit dem neuerbauten scheint es sich


  1. Cod. 96. (24. Mai 1393): „zcu eyme altar, der gemacht vnde gestiftet vnde yn der cappellen zcu dem heyligen Crucze zcu Dresden uf der syten kegen der schule wart noch dem alter der Helewige bie der schule tor gelegen“ etc. – Schon in den ältesten erhaltenen Brückenamtsrechnungen von ungefähr 1370 und von 1388/9 (Cod. 70 u. 89, S. 54. 55. u. 84) werden Privatgebäude nach ihrer Lage zur Schule bestimmt, doch läßt sich daraus für unsern besondern Zweck nichts entnehmen. Entsprechend verhält es sich mit ihrer Aufzählung unter den Häusern des im weiteren Sinne „im Loch“ genannten Stadtteils in dem ältesten erhaltenen Geschoßregister von 1396 (Richter 377, vergl. 25). – An „Worszins“ (s. Richter 5. 273) zahlte das Brückenamt für die Schule jederzeit jährlich 2 Groschen, und zwar „ad altare S. Anne“ (B.-A.-R. 1462/3; sonst ohne diesen Zusatz, übrigens häufig einbegriffen in die „für die Häuser, welche der Kirche zustehen“, eingetragene Gesamtsumme).
  2. Ausgaben für die Instandhaltung desselben verzeichnen die Brückenamtsrechnungen vielfach, z. B. B.-A.-R. 1388/9 (Cod. 89, S. 77: „pro fenestris scolae, pro quatuor rotis magnis 13 gr.“; die Räder sind aber natürlich nicht für die Schule, sondern für die auf dem Brückenhof betriebene Ökonomie bestimmt gewesen), ca. 1396 (Bl. 22b: „den estrich vf der schule czu sclohen 24 gr.“, außerdem Ausgaben für einen Herd, für Bänke, für eine Ausbesserung der Treppe und des Ofens; Posten der letzteren Art finden sich auch weiterhin noch oft, gern bezeichnet mit „den offen czu reformeren“ oder „. . . . czu renoferen“), 1401, 1466 (Herstellung einer Dachrinne 20 Gr.), 1467/8 (21 Gr.), 1468/9 (6 Gr.), 1469/70 (1 Schock 6 Gr.), 1470/1 (12 Gr.), 1471/2 (2 Schock 21 Gr., einschließlich eines Fuders Holz für 3 Gr., wie im vorigen Jahre; die Höhe der Ausgabe wird namentlich durch den Abbruch und Wiederaufbau des „Gemachs“ veranlaßt), 1473/4 (1 Schock 27 Gr. 6 Pf. Dachrinne, Ausbesserungen am „Gemach“ und am Katheder, namentlich am Ofen, 23 gr. „vor 1 kacheloffen“). Das Dach war (s. Anmerkung 15) anscheinend mit Schindeln gedeckt.