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Hütet Euch vor Blutvergiftung!


     Viele schwere und schmerzhafte Erkrankungen sind die Folge kleiner Risse oder Splitterverletzungen, die oft nicht beachtet oder unsachgemäß behandelt werden. Täglich werden Fälle gemeldet, in denen solche geringfügigen Verletzungen zur Vereiterung geführt haben und dann häufig die Versteifung von Fingergelenken, den Verlust von Fingern oder der ganzen Hand, des Armes oder gar den Tod zur Folge haben. Vielfach kann nicht festgestellt werden, ob derartige Verletzungen bei der Arbeit oder außerhalb des Betriebes stattgefunden haben. Dann kann dem Verletzten keine Entschädigung für einen schweren Verlust an Erwerbsfähigkeit, Frau und Kindern keine Hinterbliebenenrente gewährt werden. Aber auch keine Rente kann den Körperschaden wieder gut machen oder den Ernährer ersetzen. Ein gesunder Körper ist mehr wert als jede Rente.

     Darum achtet auch auf die kleinste Verletzung, die die heimtückischste sein kann, und merkt euch folgendes:

1. Was ihr nicht tun dürft:

1. Wunden nicht berühren.

2. Wurden nicht auswaschen. Auch die schmutzigste nicht! Auch nicht mit sogenannten Wundwässern wie Karbol, Sublimatlösung, Bleiwasser oder essigsaurer Tonerde. Jedes Auswaschen schadet!

3. Abgequetschte Teile, Hautfetzen, hängende Fingernägel nicht selbst abreißen oder abschneiden. Blutgerinnsel nicht abwischen. Eingedrungene Splitter oder andere Fremdkörper nicht selbst entfernen. Etwa aus der Wunde vorstehende Knochen, vorliegende Sehnen oder vorfallende Eingeweide nicht berühren oder gar zurückzubringen versuchen.

4. Niemals Heftpflaster, Watte, Putzwolle, altes Leinen oder gar das Taschentuch auf eine Wunde legen.

5. Hört nie auf den Rat „kluger“ alter Weiber und ähnlicher falscher Sachverständiger, die euch raten, frische Wunden in Seifenwasser zu baden, Lehm, Spinnweb, gekautes Brot, Zwiebeln, Kuhmist oder ähnliches auf die Wunden zu legen. Es kann euer Tod sein! Ihr Aufgeklärteren glaubt vielleicht nicht, daß es so etwas noch gibt, aber seid versichert, das gibt es noch, wir warnen aus Erfahrung.

2. Was ihr tun sollt:

1. Wendet euch mit jeder – auch der kleinsten – Wunde, wenn irgend möglich, sofort an den Heilgehilfen; er wird euch, wenn nötig, auch an den Arzt verweisen.

2. Ganz oberflächliche Wunden (Rißwunden u. dgl.) werden mit Jod betupft (5proz. alkohol. Jodlösung) und mit einem Stück keimfreien Verbandstoffes bedeckt, das mit Heftpflaster festgelegt wird. Darüber nötigenfalls einen Lederfingerling. – Bei größeren Wunden bestreicht der Heilgehilfe nur die Umgebung der Wunde mit Jodlösung. Dadurch wird das Eindringen von Eitererregern verhütet. (Das bei der Jodbehandlung anfangs auftretende Brennen schadet nichts und hört bald wieder auf.) Dann wird die Wunde mit keimfreiem Verbandstoff verbunden. Verbandpäckchen mit aufgedruckter Gebrauchsanweisung sind in jedem Betrieb vorhanden.

3. Geht rechtzeitig zum Arzt! Bei größeren Verletzungen natürlich sofort, bei anfangs unscheinbaren, wenn der Schmerz in der Wunde oder dem verletzten Körperteil in den der Verletzung folgenden Stunden und Tagen, anstatt schwächer, stärker wird, wenn die Wunde und ihre Umgebung zu brennen anfangen oder hier ein Gefühl der Schwellung oder des Klopfens eintritt, oder wenn ihr merkt, daß die Wundumgebung sich rötet. Dann ist es hohe Zeit, zum Arzt zu gehen! Wenn aber gar in der Nachbarschaft der Wunde sich rote Streifen in der Haut bilden, wenn in der Nähe der Gelenke Schmerzen auftreten und die Drüsen anschwellen, wenn ihr euch matt und elend fühlt und es euch bald heiß, bald kalt ist, dann verliert keine Minute, eilt zum Arzte, und wenn es mitten in der Nacht ist, denn ihr seid in größter Gefahr!

     Fürchtet euch nicht vor dem Arzte! Glaubt nicht, daß er „gerne schneidet“ oder „gleich schneidet“. Er schneidet nur, wenn er muß. Aber auch vor dem Schneiden braucht ihr euch nicht zu fürchten. Jeder Arzt kann und muß heutzutage etwa notwendig werdende operative Eingriffe schmerzlos ausführen.

     Habt Vertrauen zum Arzt! So gut ihr auf die Dauer nur bestehen könnt, wenn ihr gute Arbeit verrichtet, so ist auch nur sein Ziel, das Beste zu leisten und euch damit zu helfen.




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Kennzeichen für Kraftfahrzeuge im Deutschen Reich
Ziffer Ⅰ. Preußen
IA
Bezirk Berlin
IB
Grenzmark (Reg.-Bez. Marienw. U. Schneid.)
IC
Provinz Ostpreußen
ID
Reg.-Bez. Westpreußen
IE
Provinz Brandenburg
IH
Provinz Pommern
IK
Provinz Schlesien
IL
Reg.-Bez. Sigmaring.
IM
Provinz Sachsen
IP
Pr. Schleswig-Holstein
IS
Provinz Hannover
IT
Prov. Hessen-Nassau
IX
Provinz Westfalen
IY
Rheinprovinz
Ziffer Ⅱ. Bayern
IIA
Stadtbezirk München
IIB
Reg.-Bez. Oberbayern
IIC
Reg.-Bez. Niederbay.
IID
Reg.-Bez. Pfalz
IIE
Reg.-Bez. Oberpfalz und Regensburg
IIH
Reg.-Bez. Oberfrank.
IIN
Stadtbezirk Nürnberg
IIS
Reg.-Bez. Mittelfranken
IIU
Reg.-Bez. Unterfrank. Und Aschaffenburg
IIZ
Reg.-Bez. Schwaben und Neuburg
Ziffer Ⅰ–Ⅳ. Sachsen
Kreishauptm. Bautzen
Kreishauptm. Dresden
Kreishauptm. Leipzig
Kreishauptm. Chemnitz
Kreishauptm. Zwickau
Ziffer Ⅲ. Würtemberg
IIIA
Stuttgart
IIIC. D. E.
für den übrigen Neckarkreis
IIIH, K, M
Schwarzwaldkr.
IIIP, S, T
Jagstkreis
IIIX, Y, Z
Donaukreis
Ⅳ. B. Baden
Ziffer Ⅴ. Hessen
VO
Prov. Oberhessen
VR
Prov. Rheinhessen
VS
Prov. Starkenburg
A. Anhalt
B.Braunschweig
H. Hansastädte
HB
Hansastadt Bremen
HH
Hansastadt Hamburg
HL
Hansastadt Lübeck
L.Lippe
M. Mecklenburg
MI
Mecklenburg-Schwer.
MII
Mecklenburg-Strelitz
O. Oldenburg
OI
Oldenburg
OII
Fürstentum Lübeck
OIII
Fürstent. Birkenfeld
Saar.. Saargebiet
SL.. Schaumburg-Lippe
Th.. Thüringen
W.. Waldeck
Wehrmacht RW.
Reichspost RP.