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bald darauf, 1596, auch die Grubenhagener Linie ausstarb, ergriff Herzog Heinrich Julius von Wolfenbüttel von dem Erbe Besitz und brachte damit den ganzen Ober- und Unterharzer Bergbau in eine Sand. Die Vereinigung endete aber schon im Jahre 1617 wieder, da Heinrich Julius’ Sohn Friedrich Ulrich auf Grund eines reichsgerichtlichen Erkenntnisses das Grubenhagener Gebiet an die näher berechtigte Celle-Hannoversche Linie abtreten mußte. Diese hat Das Gebiet dann bis zur Vereinigung Hannovers mit Preußen behauptet.

     Der Wolfenbütteler Anteil des Oberharzes teilte 1634 beim Tode Friedrich Ulrichs das schon erwähnte Schicksal der Unterharzer Gruben und Hütten, die zusammen mit den Eisenwerken von Gittelde und der Saline Juliushall zum Gemeinschaftsbesitz des Welfenhauses erklärt wurden. Zur Verwaltung dieses Besitzes wurde in Zellerfeld ein „Communion-Bergamt“ errichtet, neben dem in Clausthal ein Bergamt zur Verwaltung des „einseitigen“ Grubenhagener Gebietes bestand. Häufige Irrungen, die sich aus dem Nebeneinanderwirken der beiden Bergämter innerhalb des eine natürliche Einheit bildenden Oberharzes ergaben, führen 1788 zu einem Abkommen, nach dem die Bergstädte Zellerfeld, Wildemann, Lautenthal und Grund mit ihrem Bergbau aus dem Gemeinschaftsbesitz ausgeschieden und der Hannoverschen Linie zugeteilt wurden, die seitdem über den ganzen Oberharzer Bergbau gebot.

     Das Hauptverdienst um die Wiederbelebung des Oberharzer Bergbaues nach seiner Auflassung im 14. Jahrhundert hatte Herzog Heinrich der Jüngere von Wolfenbüttel. Er fand am Iberge bei Grund, als er dort 1522 nach dem Tode seiner Großmutter, der Herzogin Elisabeth, die Herrschaft übernahm, schon einen wohlgepflegten Eisenerzbergbau vor, neben dem eine mit Pfarrkirche versehene Siedelung „im Grunde“, das heutige Grund, bestand. Er dehnte den Bergbau unter Verfolgung der Spuren, die der „Alte Mann“ in Gastalt von Halden und Pingen hinterlassen hatte, bald auf die Bleierzgänge von Zellerfeld und Wildemann aus. Während er anfangs auf eigene Rechnung baute und dazu kundige Bergleute aus Sachsen und Tirol kommen ließ, entschloß er sich nach wenigen Jahren, den Bergbau nach sächsischem Vorbilde für die private Betätigung freizugeben, wobei er sich durch geeignete Bedingungen jedoch einen Anteil am Gewinn sicherte. Im Jahre 1524 erließ er zu dem Zwecke eine Bergordnung für Grund „und andere ubmliegende Gebirge“, in der die Bergverwaltung geordnet wurde. 1532 folgte der Erlaß einer „Bergfreiheit“, in der den Gewerken weitgehende Vergünstigungen, wie freies Wohnen und Markthalten, Brauen, Backen und Schlachten, Freiheit von Abgaben und anderen Beschwerungen und freies Holz und Wasser zugesichert wurden. Auch die Kosten der Wasserlosung der Gruben wurden großenteils vom Herzog übernommen. Als Gegenleistung behielt er sich die Entrichtung des Zehnten von der Erzförderung und das Vorkaufsrecht auf die erzeugten Metalle vor.

     Sein Vorgehen hatte die günstigsten Wirkungen. Von allen Seiten, hauptsächlich vom Erzgebirge, strömten Bergleute und Handwerker nach dem Oberharz, und baulustige Gewerken, fürstliche und adlige Personen und reiche Kaufleute von Magdeburg, Braunschweig, Lüneburg und Hamburg, stellten sich in großer Zahl ein. Die Funde bauwürdiger Erze mehrten sich. Die Siedelung bei dem verlassenen Kloster „auf dem Zellerfelde“ nahm so schnell zu, daß sie den Schwesterort Grund bald überholte und schon 1535 Stadtgerechtsame erhielt. Bald entwickelte sich auch Wildemann, wo 1529 noch kein Wohnhaus stand, 1534 aber schon der erste Richter ernannt wurde. Lautenthal folgte in der Entwicklung zur Bergstadt einige Jahrzehnte später.

     Herzog Heinrich wandte in Erkenntnis des Hindernisses, das die Alten hauptsächlich vom Eindringen in die Tiefe abgehalten hatte, der Lösung der Grubenwasser seine besondere Fürsorge zu. So seßte er 1524 den Dreizehnlachterstollen unterhalb Wildemann und 1548 den Frankenscharnstollen unterhalb Zellerfeld an und ließ 1535 im Schachte der Grube Wilder Mann eine „Heinzenkunst“ hängen.

     Im Grubenhagener Gebiete wurden die ersten Aufschlüsse im Jahre 1548 gemacht. 1554 erließ Herzog Ernst dort eine Bergfreiheit, in der es heißt: „Nachdem auch diese unsere Bergwerke neu, die auch Hütten- und Puchwerke bedürftig, welche den Gewerken im Anfange zu erbauen beschwerlich; So haben wir aus sonderbahren gnädigen bedächtigen Willen eine Schmeltz-Hütte und Puchwerk auf unsere Unkosten erbauen und anrichten lassen.“ Wee danach Pochwerk und Hütte schon vor Erlaß der Bergfreiheit im Betriebe gewesen sind, so war auch die neu entstandene Ansiedelung „auf dem Clausberge, in und an den Clausthälern“ 1554 schon so beträchtlich, daß der Herzog ihr in der Bergfreiheit sogleich die Rechte einer „freyen Bergstadt“ verlieh. Altenau war 1580 noch ein geringer Bergflecken von 20 Häusern, erhielt aber einige Jahre später schon einen eigenen