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     Zwei junge, wohlgekleidete Leute kamen im Jahr 1789 zu M. in Frankreich in ein Kaufmannsgewölbe, und kauften verschiedene Stoffe zu Kleidern, die sie baar bezahlten. Bei dieser Gelegenheit ließen sie ihre vollen Beutel stehen, und sagten dem Kaufmann, daß sie für eine Kirche um 25.000 Livres reichen Stoff auf Meßkleider und Apparamenten kaufen müßten. Was war natürlicher, als daß der Kaufmann sich dem gnädigen Zuspruche dieser beiden Herren empfahl. Diesen sicherten sie ihm auch zu, und versprachen in einigen Tagen den Handel richtig zu machen. – Unter dieser Zeit begaben sie sich zum Polizeiaufseher dieser Stadt, und stellten ihm vor, daß sie einen dritten Bruder hier hätten, der zwar nicht rasend, aber doch etwas verrückt sei, und immer von verkauften und unbezahlten Waaren, von Geld einkassieren und dergleichen Zeugs rede; diesen möchten sie, weil sie eine Reise nach Italien machen müßten, indessen in dem Tollhause verwahrt wißen, wofür sie gleich die Pension auf ein ganzes Jahr erlegen wollten, auf ihrer Rückreise würden sie ihren Bruder wieder abholen. Da sie ihr Ansuchen durch ein medizinisches Zeugnis unterstützten, nahm der Polizeiaufseher keinen Anstand, ihnen den verlangten Auftrag an den Verwalter des Tollhauses ausfertigen zu laßen. Kaum hatten sie diesen, so wählten sie beim Kaufmann den Stoff um obige Summe, und verlangten, da sie nicht so viel Geld bei sich hätten, daß er einen seiner Ladendiener mit ihnen fahren laße, damit sie zu Hause Rechnung machen könnten. Dies hörte der Kaufmann gerne. Die Waare wurde in den Wagen gepackt, und beide Herren fuhren mit dem Ladendiener gerade nachd em Tollhause. Hier stieg der eine aus, unter dem Vorwande: er hätte einen Freund, den er vor seiner Abreise noch besuchen möchte; inzwischen zeigt er dem Verwalter den obrigkeitlichen Befehl, und dieser schickte vier Wächter nach dem Wagen, die den Ladendiener nach seinem Kämmerchen transportierten. Der Ladendiener protestierte gegen diese Ehre gar gewalteig, versicherte, daß er nichts weniger als ein Narr sei; daß er Geld für abgegebene Waaren von diesen Herren einkassieren sollte u. s. w. Allein der schon vorbereitete Verwalter sprach immer: „Nu ja, wie es zuweilen geht, wir wißen alles schon, machen sie sichs nur kommode etc.“ Und so mußte der arme Tropf ein Narr sein. – Erst am dritten Tage wurde durch den Seelsorger des Tollhauses, der den Ladendiener kannte, der Betrug gänzlich entdeckt. Aber unter dieser Zeit hatten die beiden Kirchenkommisaire mit ihrer Beute bequem entfliehen können.




     Der Hausknecht eines Gasthauses führte gegen einen Gast, dessen Wünsche er nicht zu genügen verstand, grobe Reden. Da sagte der letztere: Sei Er still; die hier einkehren, können befehlen, die auskehren, müßen aber schweigen.





     An einem Oeconomie-Hause war das Dach mit neuen Ziegeln gedeckt worden. Als der Verwalter kam und die alten Ziegel nicht vorfand, fragte er danach; worauf der Maurer sich folgendermaßen verantwortete: Herr Verwalter, die sind ganz zerbröckelt und da haben die Hühner sie aufgefreßen.





     Jemand fuhr einmal mit zwei Bekannten auf einem sogenannten Wurstshlitten zur jagd. Unterwegs begegnete er einem Bauer, der keinen der Herren kannte, jedoch stehen blieb und sie der Reihe nach scharf ansah. „Nun, Kerl, fragte der Eine, hat Er noch keine Wurst gesehen?“ – „Ja wohl, versetzte der Bauer: aber noch keine mit drei Zipfeln.“





     Ein Luzener Apotheker bestellte ein Faß Kamillen in Stuttgart. Als dieses Faß an die Grenze kam, musten dafür 28 Gulden Eingangszoll bezahlt werden, weil der Schlaukopf von Zöllner so folgerte: „Kamillen befinden sich nicht auf dem Zolltarif; aus Kamillen aber macht man Thee; Thee (Chinesischer nämlich) zahlt so und so viel; mithin Kamillen gleich Chinesischem Thee.“





Verzeichnis der Beamten am Harz.
(Anmerkung. Dieses Verzeichnis ist, wie alljährlich für die ersten Auflagen des Harz-Berg-Kalenders, bis zum Monat Oktober des Ausgabe-Jahres berichtigt. Die durch Verordnung vom 9. August 1850 vorgeschriebene neue Organisation der obern Harzverwaltung soll erst mit Neujahr 1851 zur Ausführung kommen und konnte deshalb auf solche bei Bearbeitung des nachfolgenden Verzeichnisses für die vorliegende Kalender-Auflage noch keine Rücksicht genommen werden.)




Ⅰ. Bergbeamte am Oberharz.
Berghauptmannschaft.

Oberbergrath Freiherr C. G. C. Grote, R. d. GO. KD.
Oberbergrath Graf Schweinitz, Inhaber des rother. Adler-Ordens 4. Klasse[WS 1].
Oberbergrath von dem Knesebeck.


E

Anmerkungen (Wikisource)