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uns in anderer weg freundlich mit Inen vergleichen“[1]. Man wollte also keine neuen Teilhaber mit vollem Anspruch an Gewinn und Verlust, weil man gewiss war, das zur Ausfüllung der entstandenen Lücken und Erweiterung des Betriebes nötige Kapital zu erhalten, auch ohne dass man durch Einräumung voller Gleichberechtigung den eigenen Anteil am Geschäftsgewinn verkürzte. Und man wollte nicht nur neue Teilhaber fernhalten, sondern ging auch damit um, die ausser den vier Geschäftsinhabern noch vorhandenen vermittelst „freundlichen Vergleiches“ hinauszudrängen, was denn auch thatsächlich geschah. Die Verfolgung derartiger Tendenzen deutet aber sowohl auf einen sehr flüssigen Stand des Geldmarktes als auch auf eine günstige, geschäftliche Situation, da es im anderen Fall für die Leiter der Firma vorteilhafter gewesen wäre, durch Aufnahme neuer, zahlungsfähiger Genossen das eigene Risiko zu erleichtern.

Neben den gelegentlichen Veränderungen in der Zusammensetzung der Gesellschaft und neben dieser eigenartigen Geschäftspolitik war es die Ausdehnung der Unternehmungen des Hauses, welche die Heranziehung fremden Kapitals in weitem Umfange nötig machte, sobald aus jenen Gründen das gewinnberechtigte Betriebskapital geringer geworden war. Sieht man näher zu, so zeigt sich namentlich ein gewisser Zusammenhang zwischen dem Bedürfnis nach Kapitalassociation und der Uebernahme von Staatsanleihen sowie der Ausdehnung des Bergwerksbetriebes, d. h. von wirtschaftlichen Aufgaben, zu deren Leistung auch in der Gegenwart die Mitwirkung des Privatkapitals meist nicht entbehrt werden kann. Stellt man nämlich auf Grund der früheren Tabellen den Wert des Schwatzer und Lyoner Kontos sowie der Hofverträge auf der einen (A), den Inhalt der Rubriken „Anteil von Familienangehörigen“ und „Sonstige“, welche


  1. Diese Abmachung übersieht Ehrenberg, wenn er, Fugger I, 232, das in dieser Zeit erfolgende Ausscheiden einiger der bisher Beteiligten so erklärt, dass sich die vorsichtigen Geschäftsteilhaber allmählich zurückgezogen hätten.