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Walther Kabel: Harte Strafe für Advokatenschliche (Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Band 10)

Harte Strafe für Advokatenschliche. – Der Herzog Galeago in Mailand erfuhr zufällig, daß es in der Stadt einen Advokaten gebe, der die gewissenlose Kunst verstehe, durch allerlei Einwendungen und Ränke die klarste Streitsache so zu verschleppen, daß oft der Tod der Parteien erst dem Prozesse ein Ende mache.

Der Herzog, ein sehr rechtlich denkender, aber auch sehr gewaltsamer Charakter, fragte seinen Haushofmeister, ob er keinem Lieferanten etwas schuldig sei. Die Antwort war: „Ja, einem Bäcker, der noch hundert Lire zu fordern hat.“

„Der Mann soll mich wegen dieser Summe verklagen,“ befahl der Herzog.

Der Bäcker sträubte sich anfangs, aber die Drohung, er würde die Brotlieferung für den Hof verlieren, machte ihn gefügig. So reichte er denn bei dem obersten Gerichtshof die Klage ein, und Herzog Galeago wurde vorgeladen, sich über die Klage zu erklären.

Jetzt ließ dieser den berüchtigten Advokaten zu sich kommen und zeigte ihm die Vorladung.

„Was ist dabei zu tun?“ fragte er. „Ich bin dem Manne allerdings das Geld schuldig, möchte ihn aber nicht bezahlen, hauptsächlich weil er die Frechheit gehabt hat, mich zu verklagen.“

„Darüber können Durchlaucht außer Sorge sein,“ erwiderte

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Walther Kabel: Harte Strafe für Advokatenschliche (Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Band 10). Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, Berlin, Leipzig 1910, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Harte_Strafe_f%C3%BCr_Advokatenschliche.pdf/2&oldid=- (Version vom 1.8.2018)