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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1


I. Begriff der Politik als Wissenschaft.

Politik kommt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich „die staatliche“ (ἡ πολιτική). Also ist etwas zu ergänzen. Schon die Griechen ergänzten Kunst (τέχνη) oder Wissenschaft (ἐπιστήμη). Die Zweiheit des Begriffes ist somit alt. Hier ist die zweite Bedeutung zu besprechen, nicht das Können, sondern das Wissen in staatlichen Dingen.

A) Als Wissenschaft bedeutet Politik ein Dreifaches:

1. alles Wissen vom Staate, die Wissenschaft vom Staate;

2. mehrere Teile dieses Wissens, zusammen oder einzeln, nämlich

a) die Staatsmachtlehre oder historische Politik. Sie ist die Lehre von den tatsächlichen Machtverhältnissen im Gegensatz zu den rechtlichen, von den tatsächlichen im Gegensatz zu den rechtlichen Mächten des Staatslebens. Die Staatsrechtlehre stellt dar, wie der Staat nach bestehender Rechtsvorschrift eingerichtet und verwaltet sein soll. Die Staatsmachtlehre beschreibt, wie Einrichtung und Verwaltung des Staates tatsächlich gestaltet sind. Recht und Tatsache, Recht und Macht sind sehr verschiedene Dinge. Rechtliche Machtfaktoren bilden Herrscher, Ministerium, Parlament, Wählerschaft. Tatsächlicher Einfluss kann dem einen oder anderen dieser Organe fehlen. Generaladjutantur, Kabinetskanzlei, Hof, Geheimräte, Parteien, Vereine, Presse sind keine rechtlichen Machtfaktoren, können aber sehr erhebliche tatsächliche sein. Rechtlich hat die oberste Macht in der Monarchie der Herrscher; tatsächlich kann ein Minister der Staatsleiter sein. Rechtlich die höchste Reichsmacht besitzt der Bundesrat, tatsächlich der König von Preussen. Juristisch ist der Präsident des preussischen Staatsministeriums nur erster unter Gleichen; tatsächlich hat er zumeist nicht nur Vorsitz, sondern Vormacht.

b) die Staatskunstlehre oder theoretische Politik weiteren Sinnes. Sie ist die Lehre vom erfolgreichen und zweckgemässen Handeln in staatlichen Dingen, politische Theorie im Gegensatze zur politischen Praxis. Sie zerfällt in

α) die Staatsklugheitslehre oder praktische Politik, welche das Erlangen und Bewahren von Macht in staatlichen Dingen lehrt. Gleichbedeutend ist Lehre von der Staatstaktik (Regierungs-, Parlaments-, Partei-Taktik). Sie lehrt Augenmass haben für Tatsachen, Dinge, Personen. Sie ist die Politik des Realen, des Erreichbaren. Lehrsätze, die hierher gehören, sind: Mögliches nicht durch Unmögliches gefährden; Mässigung, Zurückhaltung, Disziplin, Einheitlichkeit nach aussen geben Erfolg.

β) die Staatszweckmässigkeitslehre (Staatskunstlehre oder theoretische Politik engeren Sinnes), Wissenschaft von den Staatszwecken und der zweckmässigen Einrichtung und Verwaltung des Staates. Diese Lehre unterrichtet über das nach Ort und Zeit Bestmöglichste in Staatsdingen. Sie lehrt: nicht, wie erreicht man einen Staatszweck am leichtesten, sondern am besten. Vorbeugen lässt sich Konflikten zwischen Reichs- und preussischen Interessen auch durch Verständigung; am besten geschieht es, wenn Reichs- und preussische Regierung personell vereinigt, Reichsminister zugleich preussische Minister und preussische Bevollmächtigte zum Bundesrate sind und zwischen Reichs- und preussischem Parlament Doppelmandate bestehen.

3. nur einen Teil, die Staatszweckmässigkeitslehre.

B) Der buchstäblichen Bedeutung des Wortes Politik entspricht lediglich der weiteste Begriff. Wie erklären sich daher die engeren Bedeutungen? Die eine erklärt sich aus dem Zwecke, die andere aus der Geschichte der politischen Wissenschaft. Die Beschränkung der Bedeutung auf Macht-, Klugheits- und Zweckmässigkeitslehre führt darauf zurück, dass Politik noch eine andere Grundbedeutung besitzt. Politik bedeutet noch Staatskunst, also ein Handeln in Staatssachen. Handeln in Staatssachen verlangt Kenntnis der Tatsachen, Einsicht in die Staatszwecke und Kraft,

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)