Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/518

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Seite
Prediger (für den) in den Kirchen mit dem Klingelbeutel zu sammeln wird verboten. 407
Predigern wird der trautsonische Hirtenbrief zur Belehrung mitgetheilet. 053
Prediger Richtschnur. 051
Prediger haben sich von Kontroversen zu enthalten. 051
Prediger sollen sowohl von der Kanzel, als in dem Beichtstuhle das Volk von Schwärzungen abmahnen. 066
Priester (zum) zu weihen ist keiner ohne hinterlegten theologischen Kurs. 012
Priester (der zum) ordinirten ist iährlich ein Verzeichniß zu überreichen. 014
Prioren (ohne) Vorwissen sollen die Prälaten keine Schulden machen. 087
Professions (vor dem) Alter Gelübde abzulegen, und die Versendung der Novitzen in auswärtige Klöster wird verboten. 226
Protokoll (in ein eigenes) sind alle Verordnungen von Seiten der Geistlichkeit unter Strafe von 100 Dukaten einzutragen. 068
Protonotarii Apostolici (den Titel eines) Praelati Domestici, Episcopi in partibus soll niemand ohne landesfürstlicher Erlaubniß ansuchen. 244
Provinzialkapiteln sind in den k. k. Erblanden abzuhalten. 201
Provinzkassen werden aufgehoben. 137, 143 u. 156
Provinzseparirung der I. Oe. Orden von den hungarischen, kroatischen und sklavonischen Klöstern. 205
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 512. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/518&oldid=- (Version vom 1.8.2018)