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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung | |
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Prediger (für den) in den Kirchen mit dem Klingelbeutel zu sammeln wird verboten. | 407 | |
Predigern wird der trautsonische Hirtenbrief zur Belehrung mitgetheilet. | 53 | |
Prediger Richtschnur. | 51 | |
Prediger haben sich von Kontroversen zu enthalten. | 51 | |
Prediger sollen sowohl von der Kanzel, als in dem Beichtstuhle das Volk von Schwärzungen abmahnen. | 66 | |
Priester (zum) zu weihen ist keiner ohne hinterlegten theologischen Kurs. | 12 | |
Priester (der zum) ordinirten ist iährlich ein Verzeichniß zu überreichen. | 14 | |
Prioren (ohne) Vorwissen sollen die Prälaten keine Schulden machen. | 87 | |
Professions (vor dem) Alter Gelübde abzulegen, und die Versendung der Novitzen in auswärtige Klöster wird verboten. | 226 | |
Protokoll (in ein eigenes) sind alle Verordnungen von Seiten der Geistlichkeit unter Strafe von 100 Dukaten einzutragen. | 68 | |
Protonotarii Apostolici (den Titel eines) Praelati Domestici, Episcopi in partibus soll niemand ohne landesfürstlicher Erlaubniß ansuchen. | 244 | |
Provinzialkapiteln sind in den k. k. Erblanden abzuhalten. | 201 | |
Provinzkassen werden aufgehoben. | 137, 143 u. 156 | |
Provinzseparirung der I. Oe. Orden von den hungarischen, kroatischen und sklavonischen Klöstern. | 205 |
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 512. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/518&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 512. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/518&oldid=- (Version vom 1.8.2018)