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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Nebenkapellen sind zu beseitigen. 404
Nexus oder Verbindung der Religiosen mit dem Generalen und fremden Klöstern. 199
Nexus oder Verbindung des Kapuzinerklosters zu Passau mit andern, wie derselbe bewilliget sei. 200
Nexus activus mit auswärtigen Hospizien oder Pfründen, wie solcher zu gestatten. 205
Nexus (dem) der Religiosen entgegen stehende Verordnungen in ihren Konstituzionen zu verpicken. 242
Normalattestat (ohne) ist kein Kandidat in das Noviziat zuzulassen. 223
Normalschul (in die) sind die akatholischen Kinder, bis sie eigene Schullehrer haben, zu schicken. 425
Normalschul (in der) können die Kinder der Akatholiken bei dem Religionsunterrichte aus der Schule gehen. 425
Notariats officium hat niemand ohne vorher eingeholter landesfürstlicher Erlaubniß anzusuchen. 244
Notarii Apostolici werden indirecte aufgehoben, doch können die Bischöfe solche machen. 245
Notarii Apostolici, die von der landesfürstlichen Macht bestättiget sind, können ihr Amt verrichten. 245
Novitz kann ad pias causas testiren, was die 1500 fl. dotem übersteiget. 215
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 505. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/511&oldid=- (Version vom 1.8.2018)