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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung | |
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Matrikelbücher haben die katholische Pfarrer allein zu führen. | 429 u. 468 | |
Matrikel können die Pastoren zu ihrer Privatnotitz besonders führen. | 429 | |
Meldzettel (ohne) sollen die Pastoren unter Strafe niemanden zur ihren Andachtsübungen zulassen. | 429 | |
Mendikantenklöster haben keine Novitzen mehr anzunehmen. | 225 | |
Menses Titulus wird in Generalseminarien nicht ertheilt. | 23 | |
Menses Papales sind aufgehoben. | 15 | |
Meßgelder oder Stipendien sind nicht aus den k. k. Staaten zu schicken. | 198 | |
Messen, wenn sie nicht verrichtet werden können, wie zuzutheilen. | 116 | |
Messen gestiftete, wie vertheilet und erfüllt werden. | 198 | |
Militärperson (für iede obligate) welche den geistlichen Stand antreten will, hat die Diözes 200 fl. zu bezahlen. | 225 | |
Ministerialhandlungen sollen die Akatholiken nicht selbst verrichten. | 471 | |
Missalien, Breviarien, Antiphonalien, Chorbücher und sonstig gedruckte Werke aus fremden Ländern herzuholen wird untersagt. | 203 | |
Missionärs wegen, wie sich zu achten sei. | 191 |
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 504. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/510&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 504. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/510&oldid=- (Version vom 1.8.2018)