Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung | |
|
Seite | ||
Kloster-Vorsteher sollen ohne Vorwissen des Konvents keine Schulden machen. | 87 | |
Kloster soll keines unter seinem Namen für andere proprietarios in fundis publicis quittiren. | 141 | |
Kloster soll keine Gelder unter der Bedingniß annehmen, daß iemand Zeitlebens unterhalten werde, und nach dessen Tod das Geld im Kloster bleibe. | 174 | |
Klostergeistliche wie sie den Wein- und Bierschank halten dürfen, sie haben kein Wechselnegozium zu treiben, sollen die Erfodernisse an Kost, Kleidung beigeschaffet werden. | 107 | |
Klostergeräthschaften der aufgehobenen Orden, wie zu verkaufen, und sich sonst dießfalls zu benehmen. | 275 | |
Klosterkerker sind abzuschaffen. | 89 u. 228 | |
Klosterobern wird der Gebrauch der Direktorien ohne Zensur verboten. | 255 | |
Kloster (zu einem) oder Provinzobern ist kein Ausländer zu nehmen. | 107 | |
Kollegium (in das deutsche) die Jugend nach Rom zu schicken wird untersagt. | 24 | |
Kollegium zu Pavia wird errichtet, und dessen Verfassung vorgeschrieben. | 24 | |
Kollekte wird den Unterthanen zur Erbauung ihrer Bet- und Schulhäuser und Unterhaltung der Pastoren gestattet. | 423 | |
Komödie hat an Sonn- und Feiertagen erst um 7 Uhr anzufangen. | 97 |
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 501. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/507&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 501. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/507&oldid=- (Version vom 1.8.2018)