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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Heiligen Aufputz in Privathäusern zur Dämmerungszeit wird untersaget. 407
Heirathsreverse wegen Erziehung der Kinder bei Akatholischen hören auf, und wie dießfalls vorzugehen. 430
Herrnhuter (an die) Gemeinde die Unterthanen um Lehrer abzusenden, soll hindangehalten werden. 428
Hirtenbrief Trautsonischer wird allen Predigern zur Belehrung mitgetheilet. 053
Hirtenbrief darf ein auswärtiger Diözesan ohne Genehmigung nicht verkündigen. 193
Hirtenbrief des Bischofes von Verona wegen der Ablässe, Generalkommunionen, der Gürtel des heil. Franziskus, der Toties Quoties Tafel – Herz Jesu u. s. w. 361
Hirtenbrief des Bischofes zu Seggau in Absicht der Prozessionen. 410
Hochwürdigsten (vor dem) haben die geduldeten Religionsverwandten mit abgedeckten Haupte vorüber zu gehen. 466
Holz und Salz sammeln wird den Mendikanten verboten. 236
Hungarn (nach) ist kein Geistlicher vor Erhaltung der Priesterweihe zu schicken. 014
Hungarn (in) wird die Besuchung der Schulen, dann der Aufenthalt und der Unterricht der helvetischen Religionsverwandten nur ienen gestattet, welche sich mit einem Passe ausweisen werden. 426
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 495. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/501&oldid=- (Version vom 1.8.2018)