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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Bischöfe können in impedimento occulto extra matrimonium, wenn es auch den zweiten Grad betrifft, dispensiren, und gehen diese Impedimenta die weltliche Macht nichts an. 295
Bischöflichen (von der) Macht werden die Exemtionen der Klöster aufgehoben. 193
Bononis (in Festo) in Brevieren, welche Stelle zu verpiken sei. 243
Breviarien, Missalien, Antiphonalien, Chorbücher und sonstig gedruckte Werke aus fremden Ländern herzuholen wird untersagt. 203
Brevieren (in) welche Stelle in Festo Gregorii VII. zu verpiken sei. 241
Brevieren (in) was in Lect. Noct. in Festo S. Bononis zu verpiken. 243
Briefe an Ordensgeneralen, wie zu wechseln. 203
Bruderschaften der Terzianerinnen werden aufgehoben, und zu dem Religionsfond eingezogen. 272
Bruderschaften zu errichten wird verboten. 082 u. 405
Bruderschaften sollen nichts veräusern, noch Kapitalien aufkünden oder aufnehmen. 406
Bruderschaften auch die marianischen Kongregazionen werden aufgehoben, und nur die, mit dem Armeninstitut vereinigte, unter dem Titel der thätigen Liebe des Nächsten besteht. 406
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 483. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/489&oldid=- (Version vom 1.8.2018)