Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/486

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Seite
Akatholischer Anmeldung und Erklärung betreffend. 449
Almosensammlung aller fremden Geistlichen in den k. k. Erblanden betreffend. 232
Almosensammlung betreffende Vorschriften. 231
Almosensammeln wird überhaupt, auser der Barmherzigen, eingestellt. 236
Almosen an Holz und Salz soll den Mendikanten benommen werden. 236
Alumnen dürfen Bischöfe aus dem Generalseminarium zur Assistenz keine gebrauchen. 022
Amortisazions Gesetze und Beschränkung der Acquisizionen bei Ordensgeistlichen. 083, 113 u. 133
Andachten (auf) und Feste sind ohne landesfürstlicher Erlaubniß keine neue Indulten aus Rom zu bewirken. 251
Anrede des Papstes bei seiner Anwesenheit in Wien und bei Austheilung der Kardinalshüthe gehaltenen Konsistorium. 475
Antiphonalen, Breviarien, Missalien, Chorbücher, und sonstig gedruckte Werke aus fremden Ländern herzuholen, wird untersagt. 203
Arme sind aus christlicher Liebe ohne alle Tax und Stollgebühr umsonst zu begraben. 329
Asylum, und die Vorschriften werden bestimmet. 151
Aufhebung der Manns- und Frauenklöster, und was dem anhängig. 264
Aufputz und Beleuchtung in Kirchen, dann der Heiligen in Privathäusern wird eingestellt. 407
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 480. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/486&oldid=- (Version vom 1.8.2018)